Autofahrer ohne Fahrerlaubnis stand unter Alkoholeinfluss



Bocholt (ots) – Am Montag wollten Polizeibeamte gegen 16.35 Uhr einen 49-jährigen Autofahrer kontrollieren, nachdem ein Zeuge den Beamten mitgeteilt hatte, dass der Mann vermutlich unter Alkoholeinfluss stand. Bevor die Beamten Anhaltezeichen geben konnten, bog der Fahrer zweimal ab, stellte seinen Pkw ab und betrat das Grundstück einer Bekannten.

Die Beamten folgten dem 49-Jährigen, der bestritt, den Pkw gefahren zu haben. Obwohl er dabei auch Unterstützung seiner Bekannten erhielt, besteht anhand der Beobachtungen der Polizeibeamten und des Zeugen der dringende Verdacht, dass der Bocholter den Pkw gefahren hat.

Der mögliche Grund für das Abstreiten stellte sich schnell heraus – der 49-Jährige stand erheblich unter Alkoholeinfluss und ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Eine Staatsanwältin ordnete die Entnahme einer Blutprobe an, um die Blutalkoholkonzentration exakt feststellen zu können. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

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