Autofahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs



Bocholt (ots) – Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat – bei einer vorsätzlichen Tat sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor, für die fahrlässig begangene Tat verringert sich das Höchstmaß der Freiheitstrafe auf sechs Monate.

Mit diesen Folgen muss nun ein 46-jähriger Autofahrer rechnen. Polizeibeamte hatten diesen am Dienstag gegen 01.30 Uhr auf der Dinxperloer Straße kontrolliert, da an dessen Pkw nur ein Frontscheinwerfer funktionierte. Der 46-Jährige ist lediglich im Besitz einer syrischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland nicht gültig ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.

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