Autofahrer stand unter Drogeneinfluss



cholt (ots) – Weil er vor Fahrtantritt Drogen konsumiert hatte, muss ein 32 Jahre alter Mann nun mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro. Auch die Kosten für den Arzt und das Drogengutachten muss der Betroffene bezahlen.

Festgestellt hatten dies Polizeibeamte bei einer Kontrolle gegen 14.30 Uhr auf der Straße Ostmauer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert