Autofahrer stand unter Drogeneinfluss



Bocholt (ots) – (fr) Am Dienstag kontrollierten Polizeibeamte
gegen 00.45 Uhr auf der Straße Im Königsesch einen 20-jährigen
Autofahrer aus Rees. Da dieser anhand eines Drogentests unter
Betäubungsmitteleinfluss stand, untersagten die Beamten die
Weiterfahrt und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Ein Arzt entnahm
dem Beschuldigten eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt
nachweisen zu können.

Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss)
ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen,
zudem zwei Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ und ein einmonatiges
Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei
Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und
anschließend auf 1.500 Euro.

Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe werden zudem zur Teilnahme
an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verpflichtet.

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