Insolvenzverwalter stellt bei Bäckerei Schmitz „Masseunzulänglichkeit“ fest

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Schmitz GmbH & Co. KG ist bei Gericht die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das vermindert die Chancen der Gläubiger, ihr Geld wiederzubekommen. 

Im Falle von Masseunzulänglichkeit können zwar noch die Verfahrenskosten, etwa die Gerichtskosten oder die Vergütung des Insolvenzverwalters und dessen Auslagen, beglichen beglichen werden, jedoch nicht die übrigen Verbindlichkeiten, die während des Insolvenzverfahrens entstanden sind oder die Forderungen der Gläubiger. Diese können beispielsweise Gehaltszahlungen oder Mietkosten umfassen, aber auch Zahlungsverpflichtungen aus anderen Verträgen, die der Insolvenzverwalter eingegangen ist, um den vorübergehenden Betrieb eines insolventen Unternehmens aufrechtzuerhalten.

Fachleute nennen den Zustand auch „Isolvenz in der Insolvenz“. Meist wird das Verfahren nach einiger Zeit eingstellt.

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