Bei der EWIBO rollen weiter Köpfe



Bei der EWIBO rollen weiter Köpfe. Neben Berthold Klein-Schmeink sollen inzwischen auch der ehemalige Leiter der allgemeinen Verwaltung sowie der Bilanz- und Finanzbuchhaltung und ein weiterer Vertrauter des ehemaligen Geschäftsführers geschasst worden sein. Letzterer bestreitet indes nach wie vor entschieden jedwede Pflichtverletzung. „Alles, was meinem Mandant vorgeworfen wird, war mit den zuständigen Gremien besprochen und von ihnen abgesegnet“, meinte Klein-Schmeinks Anwalt heute vor dem Arbeitsgericht und ergänzte, das vieles, was der einstige EWIBO-Chefs angeblich falsch gemacht habe, nicht einmal seine Idee gewesen sei. Ein erstinstanzliches Urteil im Prozess Klein-Schmeinks gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber soll heute noch fallen.

Die Richterin hatte zu Beginn des Kammertermins einen erneuten Vergleich angeregt. Doch beide Seiten lehnten entschieden ab. Die Juristen der EWIBO plädierten auf die Ablehnung der Klage auf Weiterbeschäftigung und für den Fall einer Verurteilung ersatzweise auf die Zahlung einer  Abfindung von höchstens 110.500 Euro. Sie wollten in einer solchen Zahlung an den Kläger dessen Grad der Pflichtverletztung sowie Schäden für die EWIBO und die Stadt mindernd berücksichtigt wissen.

Das wiederum brachte den Anwalt Klein-Schmeinks auf die Palme. Pflichtverletzungen oder gar eine Schuld seines Mandanten lägen ebensowenig vor wie entsprechende Beweise der Beklagten, meinte er. Außerdem behalte sich die EWIBO ausdrücklich vor, ihren ehemaligen Chef später zusätzlich auf Schadensersatz verklagen zu wollen. Das laufe dann am Ende ja auf eine doppelte Bestrafung hinaus, erkläre der Jurist.

Einen vorzeitigen Erfolg hatte Klein-Schmeink zuvor mit seinem Antrag auf Offenlegung der Information gelegt, wie die Stadt an E-Mails aus seinem privaten Postfach gekommen ist und was davon wie und an wen mitgeteilt wurde. Wie von uns berichtet war in nichtöffentlicher Sitzung des Rates im Frühjahr der Eindruck erweckt worden, Klein-Schmeink habe unter Verschleierung seiner eigenen Beteiligung über zwei Ratsmitglieder ein umstrittenes Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Vergabe des inzwischen zweimal gescheiterte KuBAaI-Projektes „Green Campus“ in die politischen Diskussion eingebracht. Das Problem: Die vermeintlichen Beweise stammen zum Teil aus privaten E-Mails, so dass deren Beschaffung rechtlich umstritten ist.

Die Anwälte der EWIBO und der Stadt meinten zunächst, das Arbeitsgericht sei nicht dafür zuständig, die Frage der Offenlegung solcher Informationen zu entscheiden. Die Richterin sah das anders. Daraufhin zogen die Beklagten ihre Rüge zurück.

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