Bei Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben 68 Verstöße festgestellt



Kreis Borken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken haben im Jahr 2018 insgesamt 2.464 Kontrollen in 2.425 der insgesamt 3.963 registrierten und EG-zugelassenen Betriebe durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wurden in 68 Betrieben Mängel festgestellt, bei denen formelle Maßnahmen wie zum Beispiel Bußgelder, Ordnungsverfügungen oder sogar Betriebsschließungen folgten. In weiteren 892 Betrieben wurden bei den Kontrollen geringfügige Mängel festgestellt, die keine formellen Maßnahmen nach sich zogen. Die Lebensmittelkontrolleure beanstandeten vor allem Mängel in der Betriebs- und Personalhygiene, im Betriebsablauf, bei den Eigenkontrollen der Betriebe sowie einige Baumängel.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung nahmen in den Betrieben 2.060 amtliche Proben, von denen 214 beanstandet wurden. Festgestellt wurden dabei vor allem Kennzeichnungsmängel. Einzelne Proben enthielten nicht zugelassene Zusatzstoffe oder waren wegen zu hoher Keimzahlen nicht zum Verzehr geeignet. „Durch Belehrungen, Sicherstellungen, Ordnungsverfügungen und Nachkontrollen versuchen wir die Mängel einzudämmen. In vielen Fällen gelingt uns das auch“, erläutert Dr. Vitus Wucherpfennig, zuständiger Abteilungsleiter im Fachbereich Tiere und Lebensmittel. Zusätzlich verhängt die Kreisverwaltung aber auch Verwarn- und Bußgelder, in Einzelfällen wird sogar Strafanzeige erstattet.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert gewerbliche Betriebe, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen. Im Kreis Borken sind das zum einen größere Lebensmittelproduzenten, zum anderen aber auch zahlreiche Gastronomiebetriebe. Der Verbraucherschutz achtet zudem auf die Produktion und den Verkauf anderer Artikel des täglichen Bedarfs wie Kosmetika und Tabakerzeugnisse.
Die Kontrollen finden unangemeldet statt. Ziel dabei ist es, die allgemeine Hygiene bei der Herstellung und beim Umgang mit Produkten sicherzustellen, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Der Kreis überprüft zudem, ob die Waren korrekt gekennzeichnet sind, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschungen zu bewahren, auch nimmt er regelmäßig Proben. Wie oft ein Betrieb dabei von den Kontrolleuren aufgesucht wird, hängt von der individuellen Risikobewertung ab. In der Regel müssen Kioske so nur alle zwei Jahre mit einer Kontrolle rechnen, während Metzgereien im Schnitt zwei Mal jährlich besucht werden.
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher können Beschwerden einreichen, wenn sie verdorbene oder minderwertige Lebensmittel gekauft haben oder die Produktionsbedingungen in einem Betrieb für mangelhaft halten“, sagt Dr. Wucherpfennig. Bürgerinnen und Bürger können sich dazu im Internet unter www.kreis-borken.de/lebensmittelueberwachung-und-verbraucherschutz informieren. Das gilt ebenso für Gewerbetreibende. Außerdem bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel nach Terminvereinbarung (Tel. 02861/82-1189) Beratungen an.

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