Beiträge für Kinderbetreuung ab Juni wieder fällig



Aufgrund der pandemischen Lage war der Betrieb in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegen und Offenen Ganztagsschulen in den letzten Monaten eingeschränkt. Jetzt hat das Land NRW mitgeteilt, dass die Kindertageseinrichtungen ab dem 7. Juni 2021 wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Das bedeutet, dass ab Juni wieder Elternbeiträge für die Kinderbetreuung gezahlt werden müssen.

Eltern, die ihren Beitrag nicht automatisch per Lastschrift einziehen lassen, werden gebeten, die Zahlung rechtzeitig per Einzelüberweisung zu veranlassen.
Hintergrund: Das Land NRW hat seine Zusage bekräftigt, dass aufgrund der Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 insgesamt die Hälfte der Beiträge erlassen werden. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen. Im Ergebnis wurden für die Monate Januar, Februar und Mai 2021 seitens der Stadtverwaltung keine Beiträge erhoben.
Sollten im Verhandlungsprozess zwischen Land und Kommunen weitere Beitragsbefreiungen vereinbart werden, werden diese umgehend an die Eltern weitergegeben.
Möglichkeit, Beiträge herabzusetzen

Durch die Pandemie erleben die Menschen in der Stadt Bocholt in vielen Bereichen massive Einschränkungen und sind häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen. Das Jugendamt weist zusätzlich darauf hin, dass Eltern bei Einkommenseinbußen durch die Pandemie oder andere Ereignisse die Beiträge vorläufig auf das wahrscheinliche Jahreseinkommen herabsetzen lassen können. Bei weiteren Fragen können sich Eltern an ihre Kontaktpersonen beim Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport aus dem letzten Beitragsbescheid wenden.

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