Betreuungszahlen im Kreis Borken nahezu konstant



Kreis Borken. Zum Jahresende 2018 verzeichnete die Betreuungsstelle des Kreises Borken insgesamt 6.192 laufende Betreuungsfälle im Kreisgebiet. Die Zahl sei gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben, teilt deren Leiterin Birgit Kuhberg mit. Aufgrund des fortschreitenden demografischen Wandels hatten hingegen Fachleute noch vor kurzer Zeit einen kontinuierlichen Anstieg prognostiert. Eine Ursache für diese nun abweichende Entwicklung wird in der zunehmenden Anzahl privat erteilter Vorsorgevollmachten gesehen. Damit können Menschen vor Eintritt des Ernstfalls und ohne Beteiligung eines Betreuungsgerichtes regeln, wer ihre rechtlichen Interessen vertritt, wenn sie selbst dazu künftig nicht mehr in der Lage sein sollten.
Darum geht es: Beispielsweise durch einen gesundheitlichen Schicksalsschlag wird plötzlich Hilfe zur Regelung der persönlichen Angelegenheiten benötigt. In diesem Fall bekommen volljährige Betroffene bei Bedarf eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt. Ursache für eine Betreuung kann eine psychische Krankheit, eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung sein. Frauen und Männer über 60 Jahren machen – ähnlich wie in anderen Regionen – im Kreis Borken etwa 45 Prozent aller Betreuten aus.
Sofern aber eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht vorliegt, wird die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht nicht mehr erforderlich. Seit 2003 informieren und beraten die Betreuungsstellen und -vereine im Kreis die Bürgerinnen und Bürger entsprechend und helfen ihnen auch bei der Erstellung solcher Vollmachten. Zudem besteht die Möglichkeit, die Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen bei den Betreuungsstellen öffentlich beglaubigen zu lassen.
Seit einigen Jahren wird im Kreis Borken daher rege von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Im Jahr 2018 beglaubigten die Betreuungstellen in Bocholt und bei der Kreisverwaltung Borken insgesamt 1.937 Vollmachten. Dies – übrigens ein Spitzenwert in NRW – trägt maßgeblich mit zur Stabilisierung der Anzahl der rechtlichen Betreuungen im Kreisgebiet bei.
Sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt, muss für den Menschen, der seine Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht – mehr – eigenständig regeln kann, eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Rechtliche Betreuungen, die aufgrund altersbedingter gesundheitlicher Einschränkungen erforderlich sind, machen im Kreis Borken rund 12 Prozent aller Betreuungsfälle aus. Auffällig ist die demgegenüber vergleichsweise große Anzahl von Menschen, die unter den Folgen einer psychischen Erkrankung leiden und daher eine rechtliche Betreuung in Anspruch nehmen müssen. Bei gut 25 Prozent aller Betroffenen, darunter auch viele junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren, wurde aus diesem Grund die Betreuung eingerichtet. In Fällen psychischer Erkrankungen können oft nur professionelle Berufs-, Vereins- oder Behördenbetreuer die notwendige Unterstützung leisten.
In weniger schweren Fällen übernimmt häufig das soziale Umfeld – Verwandte oder Bekannte – die rechtliche Betreuung im Rahmen eines Ehrenamtes. Bei der Betreuerbestellung werden per Gesetz die ehrenamtlichen den beruflichen Betreuerinnen und Betreuern ausdrücklich vorgezogen. Lässt der Fall eine rechtliche Betreuung durch ehrenamtlich Tätige zu, wird zuerst geprüft, ob geeignete Familienangehörige dafür zur Verfügung stehen. Nur wenn dies nicht der Fall ist, wird die Betreuung an Fremde weitergegeben. Der Anteil ehrenamtlich geführter Betreuungen betrug im Kreis Borken zum 31.12.2018 ca. 53 Prozent, also 3.282 der insgesamt 6.192 laufenden Betreuungen.
Von den Betreuungsfällen im Kreisgebiet entfielen zum Stichtag auf den Amtsgerichtsbezirk Ahaus 1.484 (rund 24 Prozent) auf den Amtsgerichtsbezirk Bocholt 1.540 (rund 25 Prozent), auf den Amtsgerichtsbezirk Borken 2.237 (rund 36 Prozent) und auf den Amtsgerichtsbezirk Gronau 931 (rund 15 Prozent). Der relativ hohe Anteil von laufenden Betreuungen im Amtsgerichtsbezirk Borken ist maßgeblich auf die dort angesiedelten Einrichtungen für behinderte Menschen zurückzuführen, da viele der Bewohner einer rechtlichen Betreuung bedürfen.
Wer sich über die ehrenamtlich rechtliche Betreuung oder über Vorsorgemöglichkeiten unterrichten will, kann mit den Betreuungsvereinen, der Betreuungsstelle des Kreises Borken oder der Stadt Bocholt Kontakt aufnehmen. Diese informieren auch über die nächsten Schulungen, die alljährlich im Kreisgebiet stattfinden.
Weitergehende Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite der Betreuungsstelle des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/betreuung <www.kreis-borken.de/betreuung>. Fragen beantwortet zudem auch die Leiterin der Betreuungsstelle des Kreises Borken, Birgit Kuhberg, unter der Telefonnummer 02861/82-1213 oder per Mail an b.kuhberg@kreis-borken.de <mailto:b.kuhberg@kreis-borken.de>.

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