Betrunkener Radfahrer mit mehr 1,6 Promille unterwegs



Bocholt (ots) – (fr) Alkohol im Straßenverkehr ist gefährlich – auch für Radfahrer. Deshalb gilt für Fahrradfahrer im öffentlichen Verkehrsraum die 1,6 Promillegrenze, ab der immer Fahrunsicherheit und damit auch eine Straftat gegeben ist. Bei geringerer Blutalkoholkonzentration kann auch eine Straftat gegeben sein, wenn entsprechende Ausfallerscheinungen vorliegen.

Im zugrunde liegenden Fall trifft beides zu: Ein 20-jähriger Bocholter hatte am Freitag gegen 01.20 Uhr im Bereich der Kreuzung Werther Straße / Westring erhebliche Schwierigkeiten beim Aufsteigen und fuhr anschließend auch in deutlichen Schlangenlinien. Er missachtete eine rote Ampel und kippte beinahe mit seinem Fahrrad um,als er durch Polizeibeamte angehalten wurde.

Ein Alkoholtest lässt auf eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille schließen. Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.

Radfahrer riskieren in solchen Fällen nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch eine empfindliche Geldstrafe und ihren Führerschein. #

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