Bocholt-Gutschein demnächst als steuerfreier Sachbezug



Auch ohne städtische Zuschüsse wird die Bocholter Gutschein-Aktion am 1. November fortgesetzt. Das teilte das Stadtmarketing jetzt mit. Die alten Gutschein sind derweil nur bis 31. Oktober gültig.

Die neuen Gutscheine können beispielsweise als Geschenk für Weihnachten gekauft werden. Deshalb können die Nutzer – anders als bisher – den Gutschein-Betrag auch frei wählen und sogra eigene Fotos als Hintergrundbild hochladen. Parallel werden 44-Euro-Gutscheine ausgegeben. Die können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als steuerfreie Sachbezüge schenken. Im kommenden Jahr erhöht sich dieser Wert dann auf 50 Euro.

Zu beziehen sind die Gutscheine online oder in der Touristinfo. Sie werden in den bekannten Akzeptanzstellen angenommen. Die haben zudem den Vorteil, dass sie nicht mehr fünf, sondern nur noch drei Prozent Gebühr abgeben müssen.
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