Wahlamt sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer



Am 15. Mai 2022 findet die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Für den Wahlsonntag benötigt die Stadtverwaltung rund 600 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wer Interesse hat, kann sich ab sofort beim Bocholter Wahlamt unter Tel. 02871 953-704 melden oder per E-Mail wahlamt@bocholt.de. Wahlhelferinnen und Helfer stärken durch ihre Unterstützung die Demokratie, und ein Erfrischungsgeld von 50 Euro gibt´s obendrein.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewährleisten als Mitglied eines Wahlvorstands im Wahllokal den reibungslosen Ablauf der Wahl. Die Wahl findet von 8 bis 18 Uhr statt. Die Zeit teilt sich der jeweilige Wahlvorstand in den Urnenwahllokalen üblicherweise in zwei Schichten auf, so dass eine Wahlhelferin bzw. ein Wahlhelfer entweder bei der Früh- oder Spätschicht anwesend sein muss. „Der zeitliche Aufwand ist somit geringer, als er im ersten Moment erscheint“, erklärt Rieger vom städtischen Wahlamt. In den Briefwahlvorständen gibt es nur Spätschichten ab 15 Uhr. Wegen des starken angestiegenen Briefwahlanteils bei den letzten Wahlen, hat die Verwaltung die Briefwahlvorstände deutlich aufgestockt, um eine gerechtere Auszählung zu gewährleisten.

Die Wahlvorstände treffen sich am Wahlsonntag um 7:30 Uhr im Wahllokal und bereiten die Wahl vor. Spätestens dann können sich die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf ein Schichtsystem einigen.
Während der Wahl überprüfen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beispielsweise die Wahlberechtigung oder geben den Stimmzettel aus. Nach 18 Uhr trifft sich der komplette Wahlvorstand, um die Stimmzettel auszuzählen und das vorläufige Wahlergebnis im Wahllokal zu ermitteln.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten mit der Einberufung Informationsmaterial, aus denen sie alles Wichtige für den Wahltag entnehmen können. Außerdem werden Schulungen angeboten. „Am Wahltag selber steht das Team des Wahlbüros den Wahlvorständen für alle Fragen bereit. Für die Briefwahlvorstände haben wir extra Briefwahlbetreuerinnen und Betreuer im Einsatz, die jederzeit Fragen beantworten oder ratend zu Seite stehen“, so Rieger.
Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gezahlt, im Wahllokal gibt es Getränke und kleine Naschereien.

Voraussetzung für das Ehrenamt ist, dass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer selber wahlberechtigt sind. Das bedeutet, sie müssen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sein, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Um Wahlhelferin oder Wahlhelfer in Bocholt zu sein, muss man jedoch nicht in Bocholt wohnhaft sein. „Auch Studentinnen und Studenten, die in Bocholt nicht mit ersten Wohnsitz gemeldet sind, können sich hier also engagieren und ein Taschengeld dazuverdienen“, erklärt Rieger.

In den Wahllokalen sowie bei der Briefwahlauszählung wird auf die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Wahl geltenden Corona-Hygieneregeln geachtet.
Das Wahlbüro des Fachbereichs Öffentliche Ordnung hofft auf viele Freiwillige. „Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer macht man mehr als nur ein Kreuz – man stärkt damit auch direkt die Demokratie vor Ort“, wirbt Rieger.

Wer Interesse hat, kann sich unter Tel. 02871 953-704 oder per E-Mail an wahlamt@bocholt.de melden.

Quelle: Stadt Bocholt

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