„Booster-Impfungen“ jetzt nach fünf Monaten möglich



Landrat Dr. Kai Zwicker appelliert nochmals an alle Bürgerinnen und Bürger, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Im Kreis Borken sind durch ein enormes Engagement der Ärzteschaft, des Kreises, der Kommunen und der Hilfsorganisationen inzwischen sehr viele Impfangebote geschaffen worden, bei denen mit oder ohne Termin Erst- und Zweitimpfungen, aber auch Auffrischungsimpfungen („Booster-Impfungen“) möglich sind. Diese sind für alle, deren Zweitimpfung fünf Monate oder länger zurückliegt, möglich. Verimpft wird gemäß der Stiko-Empfehlung derzeit der Impfstoff von Moderna, für unter 30-Jährige und Schwangere steht BionTech zur Verfügung. Beides sind vergleichbare mRNA-Impfstoffe. Impftermine können in verschiedenen Orten des Kreisgebiets über die chayns-App (Info unter corona.chayns.de/) oder beispielsweise über www.corona.drkborken.de gebucht werden. Auch kurzfristige Termine sind dort derzeit, insbesondere auch für unter 30-Jährige, verfügbar.

Impfungen ohne Termin sind über das Impfmobil des Kreises Borken möglich: Ab dieser Woche werden in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau zu feststehenden Terminen mehrtägige, an gleichen Orten stattfindende Impfangebote (dezentrale Impfzentren) geschaffen, die von der Bevölkerung dann ergänzend zu den Hausarztpraxen genutzt werden können. Die Termine im Einzelnen:
• 07. – 09.12.2021, jeweils 13 – 19 Uhr, im Rathaus der Stadt Gronau (Eingangsfoyer), Konrad-Adenauer-Straße 1
• 10.12.2021, 13 – 19 Uhr; 11.und 12.12.2021, 10 – 16 Uhr in Borken, Stadthalle Vennehof, Am Vennehof 1
• 14. – 16.12.2021, jeweils 13 – 19 Uhr, in Bocholt, ehemaliges Sparkassengebäude, Am Markt 8
• 17.12.2021, 13 – 19 Uhr; 18.und 19.12.2021, 10 –16 Uhr, in Ahaus, Turnhalle der Irena-Sendler-Gesamtschule, Hof-zum Ahaus 6
• 21. – 23.12.2021, jeweils 13 – 19 Uhr, in Gronau, Ort wie oben
• 28. – 30.12.2021, jeweils 13 – 19 Uhr, in Borken, Ort wie oben
Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Bei Auffrischungsimpfungen genügt es sogar, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich dazu die möglichst vorher schon auszufüllende „Impfbescheinigung zur Eintragung der Drittimpfung“. Dieses Formular findet sich unter www.kreis-borken.de/impfunterlagen-impfbescheinigung. Weitere Informationen gibt es unter kreis-borken.de/coronaimpfung.

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