Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Bahnhof Gronau
Am Sonntagnachmittag, 27. Oktober 2024 kontrollierte die Bundespolizei einen 43-jährigen Polen bei der Einreise aus den Niederlanden mit der Regionalbahn 51 am Bahnhof in Gronau. Ein Abgleich der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft Münster, Zweigstelle Bocholt mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Der Mann wurde vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle in Gronau gebracht. Da der Verurteilte die fällige Geldstrafe in Höhe von 3017,88 EUR nicht bezahlen konnte muss er nun eine 25-täige Haftstrafe im Gefängnis in Münster verbüßen.
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30-Kilometer Grenzbereich. Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und der Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten.
Quelle: Polizei – Den Originalbeitrag finden Sie hier