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Bundespolizei vollstreckt im Rahmen von Grenzkontrollen einige Haftbefehle

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Die Bundespolizei hate im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrolle einige Haftbefehle vollstreckt. Wegen Beleidigung suchte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen 21-jährigen Niederländer. Ihn kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagmittag auf der Gendringer Straße in Anholt/Bocholt. Der Gesuchte zahlte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 720 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 12-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Anschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Niederländer seine Fahrt fortsetzen.

Einen 43-jährigen Niederländer kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein in Weeze am Samstagnachmittag bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tanger. Aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2021 wegen Handels und Abgabe von nicht geringen Mengen Betäubungsmittel hat die Bundespolizei den Gesuchten vor Ort verhaftet. Die Vorführung des Verhafteten beim Amtsgericht Geldern ist am Montagmorgen geplant.

In Kranenburg-Wyler auf der Bundesstraße 9 kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagabend einen 24-jährigen Rumänen bei der Einreise aus den Niederlanden. Eine Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass der Reisende wegen Eigentumsdelikten durch drei Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist. Weiterhin konnte festgestellt werden, dass gegen den Reisenden ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Diebstahls vorliegt. Demnach ist der Gesuchte zu einer Geldstrafe von 800 Euro oder 20-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. E

ine Freundin des Gesuchten konnte die Ersatzfreiheitsstrafe durch Einzahlung der Geldstrafe bei der Polizeiwache Gelsenkirchen abwenden. Da der Rumäne keinen gültigen Führerschein vorweisen konnte, wurde zusätzlich ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen in der Wache der Bundespolizeiinspektion Kleve durfte der Mann weiterreisen. Die Weiterfahrt untersagte die Bundespolizei.

Quelle: Polizei – Den Originalbeitrag finden Sie hier

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