Bürgerstiftung schlägt gemeinschaftlichen Biergarten im Schützenhauspark vor

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Von BERTHOLD BLESENKEMPER

Die Bürgerstiftung schlägt vor, im Schützenhauspark einen öffentlichen Biergarten zu eröffnen. An dem könnten sich in einer Art Gemeinschaftsaktion alle Bocholter Gastronomen beteiligen, heißt es in einer Pressemitteilung. „Unter Wahrung aller vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregelungen könnten auf der großen Fläche des Parks einzelne Tische angeboten werden, die dementsprechend bewirtschaftet werden können. Ob dieses Angebot mit Bedienung oder über eine kontaktlose SB-Ausgabe erfolgt, wäre entsprechend der dann geltenden Vorschriften abzuklären. Denkbar ist hierzu eine Ergänzung mit festen Hütten, Verkaufsständen oder auch Foodtrucks. Bei Integration einer kleinen Bühne wären zusätzlich musikalische Auftritte oder anderweitige Darbietungen möglich“, schreibt Bürerstiftungs-Vorsitzender Marcus Suttmeyer.

Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG und ihr Geschäftsführer Ludger Dieckhues stünden dabei als Unterstützer und für die Organisation der Rahmenbedingungen grundsätzlich zur Verfügung, heißt es weiter. Auch der St. -Georgius-Schützenverein als Grundstückseigentümer und der für das Schützenhaus zuständige Insolvenzverwalter unterstützen die Idee.

Laut Bürgerstiftung soll der Biergarten ein zusätzliches Angebot für die Bocholter Gastronomie sein, die möglicherweise nicht oder nur sehr begrenzt über entsprechende Außenflächen verfügt. Es soll kein konkurrierendes, sondern ein ergänzendes Angebot für fehlende Außengastronomieflächen sein. Der Biergarten könne grundsätzlich völlig eigenständig und gemeinsam von allen interessierten Gastronomen betrieben werden und diese sollten auch die entsprechenden wirtschaftlichen Erträge vereinnahmen.

„Auf den grosszügigen Parkflächen bestehen umfangreiche Möglichkeiten, die bei hoffentlich bald wieder erlaubter Öffnung sicherlich geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Für den Fall einer langsamen Öffnung der coronabedingten Beschränkungen für Schankbetriebe kann der Park als Ort der kontrollierten Begegnung mit entsprechender gastronomischer Ausstattung genutzt werden“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Archivbild: Schützenfest am Schützenhaus

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