Bundestagswahl 2021: Stimme abgeben im Wahlamt Bocholt



Am Sonntag, 26. September 2021, ist Bundestagswahl. Im städtischen Wahlamt am Westend 2 („Hungerkampgebäude“) können Bocholter Bürgerinnen und Bürger, die wahlberechtigt sind, schon jetzt ihre Stimme abgeben für eine oder einen der acht Kandidatinnen und Kandidaten bzw. 27 Parteien. Vom Wahlamt-Team werden auch alle weiteren Fragen rund um die Wahl kompetent beantwortet.

„Ich hoffe und rechne damit, dass es eine hohe Wahlbeteiligung gibt“, sagt Erster Stadtrat Thomas Waschki. „Die Wahl ist das höchste Gut, was wir haben, und von diesem sollten wir Gebrauch machen und unser Stimmrecht ausüben.“
Alternativ zur Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen, können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger am 26. September ihre Stimme auch im Wahllokal abgeben. Insgesamt gibt es 50 Wahllokale in Bocholt. Zu welchem Wahllokal man gehen muss, steht auf der eigenen Wahlbenachrichtigung, die am Wahltag selber vorgezeigt werden muss.

„Man kann auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen“, erklärt Martin Wolters, Geschäftsbereichsleitung des Bürgerbüros, Zuwanderung und Aufenthaltsrecht. Dafür wird allerdings der Personalausweis benötigt, damit die Daten mit denen im Wählerverzeichnis abgeglichen werden können.

Die ersten Wahlbenachrichtigungen wurden bereits vor einigen Tagen versendet. Wer noch keine bekommen hat, braucht nicht sofort unruhig zu werden: Die Deutsche Post liefert die Wahlbenachrichtigungen flächendeckend für ganz Deutschland aus – „da kann es mal zu einer kleinen Verzögerung kommen“, erklärt Wolters. Die Frist für die Auslieferung der Wahlbenachrichtigung ist Sonntag, 5. September 2021. Wer bis dahin noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich telefonisch oder per E-Mail beim Wahlamt der Stadt Bocholt melden.

Im letzten Jahr, bei den Kommunalwahlen, lag die Beteiligung per Briefwahl bei 12.000 Wählerinnen und Wählern. „Das erwarte ich auch für die jetzige Bundestagswahl“, glaubt Wolters.

Wer per Briefwahl abstimmen will, kann die Wahlunterlagen auch per Post oder online anfordern. Wählerinnen und Wähler können entweder die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben und mit der Post an die Postadresse des Wahlamtes schicken – oder die Unterlagen online im Internet (www.bocholt.de/rathaus/wahl) oder per E-Mail (wahlamt@bocholt.de) beantragen.

Briefwahlunterlagen können zu den Öffnungszeiten im Wahlamt abgegeben oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung an der Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58 eingeworfen werden.

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