CDU-Innenpolitiker bekräftigt Forderung einer „nationalen Notlage“
Berlin (dts Nachrichtenagentur) Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag von Solingen hat der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm (CDU), die Forderung von CDU-Chef Friedrich Merz zur Erklärung einer „nationalen Notlage“ bekräftigt. Das Dublin-System sei „faktisch zusammengebrochen, seit Jahren nehmen die zuständigen EU-Staaten kaum noch Asylbewerber zurück“, sagte Throm dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe). „Das ist offener Rechtsbruch nach dem Motto: Lasst sie nach Deutschland durchlaufen, die Deutschen werden sich schon kümmern“, sagte der CDU-Politiker weiter.
„Wir sind die Einzigen in diesem System, die sich noch an die Regeln halten“, sagte Throm mit Blick auf das Dublin-System. Merz habe daher Recht, wenn er von einer drohenden Notlage spreche. „Wir müssen an den Grenzen lückenlos kontrollieren und zurückweisen, bis Dublin wieder funktioniert“, forderte der CDU-Politiker.
Dagegen erklärte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese, dass die Kontrollen an den Grenzen zu Österreich, Polen, Tschechien und der Schweiz Wirkung zeigten. Bis zur Wirksamkeit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), für deren Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten eine Zeitspanne von zwei Jahren bis Mitte 2026 angesetzt wird, „werden die Kontrollen weiter notwendig bleiben“, fügte er hinzu.
Wichtig sei aber auch die Reform des Bundespolizeigesetzes. Er würde sich sehr wünschen, dass diese Reform jetzt „sehr zeitnah“ komme und Justizminister Marco Buschmann (FDP) „seine Widerstände fallen lässt“, so Wiese.
Merz hatte vorgeschlagen, mit Hilfe einer „nationalen Notlage“ an der deutschen Grenze Migranten zurückzuweisen, die zuerst in ein anderes EU-Land eingereist sind. Nach den Regeln des Dublin-Systems sind eigentlich diejenigen EU-Staaten für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig, in denen Migranten zuerst den Boden der EU betreten haben. In der Praxis kommen entsprechende Rückführungen aus Deutschland in andere EU-Länder aber häufig nicht zu Stande. Auch der mutmaßliche Attentäter von Solingen hätte eigentlich nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Zurückweisungen sind nur zeitlich begrenzt möglich und müssen vor dem EU-Rat begründet werden.
Foto: Alexander Throm (Archiv) – via dts Nachrichtenagentur