CDU will höhere Bußgelder für Müllsünder in Bocholt



Wer illegal Müll entsorgt, könnte in Zukunft mit deutlich höheren Buß- und Verwarngeldern rechnen müssen. Dies sieht zumindest der in der vergangenen Woche veröffentlichte, neue Bußgeldkatalog des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Die CDU-Fraktion Bocholt möchte nun von der Verwaltung wissen, ob sie plant, die Buß- und Verwarngelder auch in Bocholt entsprechend anzuheben.

„Durch die verstärkte Nutzung von Einwegverpackungen und Einwegbechern hat die achtlose Plastik-Vermüllung auch in Bocholt an verschiedenen Orten wie beispielsweise dem Bahnhof, den Bushaltestellen, in Parks, auf Parkplätzen oder an Straßenrändern stark zugenommen. Jedes Kunststoffteil, ob Plastiktüte, Einwegbecher oder Bonbon-Papier, das falsch entsorgt wird, gerät in die Umwelt, zerfällt dort in immer kleinere Teile und wird dann zu Mikroplastik. Gegen diese Entwicklung müssen wir ankämpfen“, begründen die CDU-Stadtverordneten Barbara Fölting und Thomas Eusterfeldhaus die Anfrage.

Der überarbeitete Buß- und Verwarnungsgeldkatalog gibt den zuständigen Ordnungsbehörden eine Entscheidungshilfe zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes an die Hand. So reicht der neue Bußgeldkatalog von 100 Euro für die rechtswidrige Entsorgung einzelner kleinerer (Hausmüll-)Gegenstände wie zum Beispiel Zigarettenstummel, Einweg-Kaffeebecher, Pappteller, Obst- und Lebensmittelreste oder Getränkedosen bis hin zu 50.000 Euro und mehr für die vorsätzliche gewerbsmäßige Ablagerung größerer Mengen umweltgefährdender Stoffe. Die bisherige Empfehlung für die Ahndung solcher und ähnlicher Ordnungswidrigkeiten lag bei nur 10 bis 25 Euro.

„Die deutlich höheren Buß- und Verwarnungsgelder zeigen den Müllsündern, dass die Gesellschaft nicht weiter duldet, wenn sie achtlos unsere Umwelt verschmutzen. Gemeinsam mit angemessenen Kontrollen könnten sie ein wirksames Mittel gegen die zunehmende Vermüllung vor allem durch Plastikteile darstellen“, erklären Fölting und Eusterfeldhaus. Hierfür müsste jedoch die Stadtverwaltung die Buß- und Verwarngelder in Bocholt entsprechend anheben. Denn der neue Buß- und Verwarnungsgeldkatalog ist nicht bindend, sondern nur eine Empfehlung für Kommunen, die individuell über die Höhe des Bußgeldes entscheiden.

Vor diesem Hintergrund möchte die CDU-Fraktion von der Stadtverwaltung zum einen wissen, wie sie die aktuelle Situation in der Stadt Bocholt bezogen auf die Verunreinigung öffentlicher Verkehrsflächen beurteilt. Außerdem fragt sie, ob die Verwaltung beabsichtigt, der neuen Empfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen zu folgen und die Buß- und Verwarnungsgelder in Bocholt entsprechend anzuheben. Falls nicht möchte die CDU wissen, welche Gründe gegen diese Erhöhung sprechen.

Die Anfrage wird Thema in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12. Juni sein.

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