Corona-Schutzimpfung auch für Geflüchtete möglich



In den vergangenen Tagen kam vermehrt die Frage auf, ob auch Geflüchtete in den kreiseigenen Impfstellen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau geimpft werden können. „Ja, können sie“ – das teilt nun die Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Borken mit. Es ist keine vorherige Terminvereinbarung nötig. Ein weiterer Hinweis: Das Informationsblatt für die Corona-Schutzimpfung wurde nun auch ins Ukrainische und Arabische übersetzt und steht unter www.kreis-borken.de/corona-uebersetzungen zur Verfügung. Die russische Übersetzung folgt in Kürze.

Die nächsten Termine im Überblick:

Freitag, 11.03., 13-19 Uhr und Samstag, 12.03.2022, 10-16 Uhr: Ahaus, Kommunale Impfstelle (ehem. Volksbank), Markt 30-32 (Achtung: Ortsänderung!)

Mittwoch, 16.03., 15-19 Uhr, Freitag, 18.03., 13-19 Uhr und Samstag, 19.03.2022, 10-16 Uhr: Gronau, Rathaus, Konrad-Adenauer-Straße 1

Donnerstag, 24.03., 15-19 Uhr, Freitag, 25.03., 13-19 Uhr und Samstag, 26.03.2022, 10-16 Uhr: Borken, Stadthalle Vennehof, Mölndalsaal, Am Vennehof 1

Grundsätzlich gilt bei den Impfungen vor Ort: Geimpft werden können Personen ab 5 Jahren. Auffrischungsimpfungen sind ab einem Alter von 12 Jahren möglich. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich.

Eine Auswahl des Impfstoffs ist möglich: Verimpft wird der Impfstoff von BioNTech, Moderna und Novavax. Hinweis zu Novavax: Novavax wird laut Ständiger Impfkommission für Personen ab 18 Jahren empfohlen. Zur Grundimmunisierung müssen zwei Dosen mit einem Mindestabstand von drei Wochen verimpft werden. Der Impfstoff kann auch zur Vervollständigung des Impfschutzes für einfach Johnson & Johnson Geimpfte verwendet werden. Eine reguläre Auffrischungsimpfung mit Novavax ist aktuell nicht vorgesehen; nur nach entsprechend ärztlichem Ermessen soll sie im Ausnahmefall möglich gemacht werden.

Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erhalten den Kinder-Impfstoff von BioNTech.

Auffrischungsimpfungen:

Die erste Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) ist frühestens drei Monate nach erfolgter Grundimmunisierung möglich. Die zweite Auffrischungsimpfung ist für Personen über 70 Jahren, Personen mit Immundeffizienz und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung, für Beschäftigte aus Pflegeberufen und dem medizinischen Bereich frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung möglich.

Für alle gilt:

Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig bei der Impfung von unter 16-Jährigen: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich. Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter https://kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Bei Auffrischungsimpfungen genügt es sogar, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich dazu die möglichst vorher schon auszufüllende „Impfbescheinigung zur Eintragung der Auffrischungsimpfung“. Dieses Formular findet sich unter https://www.kreis-borken.de/impfunterlagen-impfbescheinigung. In diesem Zusammenhang ein Hinweis für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erst- und Zweitimpfung mit einem Vektor-Impfstoff (AstraZeneca, Johnson&Johnson) erhalten haben: Für Auffrischungsimpfungen wird ein mRNA-Impfstoff verwendet, sodass diese Personengruppe für die Auffrischungsimpfung noch einmal die gesamten Impfunterlagen (Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen, Einwilligungserklärung) unter www.kreis-borken.de/impfunterlagen herunterladen und ausfüllen müssen.

Quelle: Kreis Borken

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