Corona sorgt für Verschiebung ambulanter Eingriffe im St. Agnes Hospital



Das Klinikum Westmünsterland hat die folgenden Informationen über die aktuelle Corona-Situation in den Krankenhäusern im Kreis bekanntgegeben.

Gesamtlage:
Entgegen einer sich allgemein einstellenden Empfindung des Abflauens der Coronawelle ist in den Krankenhäusern der Versorgungsdruck unvermindert hoch. Für das Klinikum ist die Coronapandemie auch in den nächsten Wochen vermutlich noch sehr präsent und belastend.

Stationäre COVID-Patienten
Im Klinikum Westmünsterland sind aktuell 55 COVID-Patienten (-6 Patienten im Vergleich zur Vorwoche) in stationärer Behandlung. 4 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung. Davon versorgt das:
• St. Marien-Krankenhaus Ahaus: 15 COVID-Patienten, ein Patient davon auf der Intensivstation (-3 stationäre Patienten im Vergleich zur Vorwoche)
• St. Agnes-Hospital Bocholt: 22 COVID-Patienten, keiner davon auf der Intensivstation. (-7 stationäre Patienten im Vergleich zur Vorwoche)
• St. Marien-Hospital Borken: 17 COVID-Patienten, 1 davon auf der Intensivstation. (+3 stationäre Patienten im Vergleich zur Vorwoche)
• Krankenhaus Maria Hilf Stadtlohn: 1 Covid-Patient auf der Intensivstation (+1 stationärer Patient im Vergleich zur Vorwoche)

Impfstatus, Alter und weitere Informationen zu den Patienten
Von den COVID-Patienten sind ca. 18 Prozent ungeimpft und ca. 11 Prozent weisen einen unklaren Impfstatus auf. Damit keine Rückschlüsse auf einzelne Patienten gezogen werden können, werden vom Klinikum Westmünsterland keine standortbezogene Informationen zum Impfstatus der Patienten herausgegeben. Im Bereich der Intensivstation zeigt sich über einen längeren Betrachtungszeitraum, dass hier der Anteil der ungeimpften Patienten oder nicht vollständig geimpften Patienten überproportional höher ist als im Vergleich zur Normalstation.
Das Durchschnittsalter der stationären COVID-Patienten liegt aktuell bei 73,6 Jahren (+7,4 Jahre im Vergleich zur Vorwoche).

In der aktuellen Omikronwelle gibt es im Klinikum Westmünsterland eine wachsende Gruppe von Patientinnen und Patienten, die Sars-CoV-2-positiv sind, bei denen der Aufnahmegrund aber vorrangig eine andere Erkrankung ist. Es handelt sich dabei oftmals um Patienten bei denen die Coronainfektion zu einer Verschlechterung der Grunderkrankung beiträgt. Es wäre deshalb irreführend, in diesen Fällen von einem bedeutungslosen Zufallsbefund von Sars-CoV-2 auszugehen. Eine trennscharfe Unterscheidung zwischen einer stationären Aufnahme mit der Hauptdiagnose COVID oder einer stationären Aufnahme mit der Nebendiagnose COVID ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll möglich.
Die Unterscheidung von COVID als Haupt- oder Nebendiagnose spielt für die Krankenhäuser in der Behandlung eine untergeordnete Rolle. In beiden Fällen sind in der stationären Versorgung die gleichen aufwendigen Schutz- und Isolierungsmaßnahmen zu treffen.

Auslastung Intensivbetten
Die Auslastung der Intensivstationen im Klinikum Westmünsterland stellt sich aktuell wie folgt dar:
• KWML gesamt: von insgesamt regelhaft 55 betriebenen Betten waren am gestrigen Mittwoch 41 belegt (im Notfall sind maximal 70 Betten betreibbar).
Auf den Intensivstationen der Krankenhausstandorte, an denen eine intensivmedizinische Betreuung von COVID-Patienten stattfindet, sieht die Situation aktuell wie folgt aus:
• Im St. Marien-Krankenhaus Ahaus: von 12 Intensivbetten sind 7 belegt.
• Im St. Agnes-Hospital Bocholt: von 22 Intensivbetten sind 20 belegt.
• Im St. Marien-Hospital Borken von 12 Intensivbetten sind 7 belegt.

Leistungseinschränkungen und Personalsituation
Weiterhin angespannt ist die Personalsituation im Klinikum Westmünsterland. Aufgrund der Personalausfälle und der Belastung der Krankenhausinfrastruktur kommt es zu punktuellen, kurzzeitigen Leistungseinschränkungen, z.B. im St. Agnes-Hospital Bocholt zu einzelnen Verschiebungen einiger ambulanter Eingriffe und im St. Marien-Hospital Borken zu temporären Abmeldungen von der Notfallversorgung.

Besuchsmöglichkeiten
Weiterhin besteht an allen Krankenhausstandorten die Möglichkeit, dass Patienten Besuch empfangen. Die Besuchsmöglichkeiten sind jedoch eingeschränkt und unterliegen bestimmten Voraussetzungen. Die Regelungen können sich im Detail an den einzelnen Krankenhausstandorten aufgrund unterschiedlicher Infektionslagen, Infrastruktur und Fachabteilungen unterscheiden und werden durch die örtlichen Krankenhausbetriebsleitungen bestimmt. In Ahaus, Vreden und Stadtlohn gilt aktuell eine 2G+-Regelung, das heißt nur genesene, geimpfte und zusätzlich getestete Besucher können ihre Angehörigen besuchen. In Bocholt, Borken und Rhede gilt eine 1G-Regel, das heißt Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.

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