Corona-Tests: Nur positive Befunde werden dem Gesundheitsamt gemeldet



Das Kreisgesundheitsamt weist aus gegebenem Anlass nochmals darauf hin, dass das negative Ergebnis eines PCR-Abstrichs auf das Coronavirus nicht durch das Kreisgesundheitsamt mitgeteilt wird. Meldepflichtig sind nämlich nur positive Befunde von PCR- und POC-Tests (Schnelltests). Fällt ein Abstrich negativ aus, so erhält diejenige Stelle, die den Test durchgeführt hat, den Befund. Entsprechend erfolgt eine Information über das negative Testergebnis dann auch über die jeweilige Abstrichstelle oder die Arztpraxis.

Grundsätzlich ist es so, dass im Falle eines positiven Schnelltests ein PCR-Abstrich zur Kontrolle erfolgen muss. Die dann aufgesuchte Abstrichstelle – ob niedergelassene/r Arzt/Ärztin, Krankenhaus oder die zentrale Abstrichstelle – gibt den Betroffenen in der Regel einen QR-Code mit, über den sie auch selbst das Ergebnis abrufen können. Die meisten Testergebnisse mit QR-Code können auch ohne Handy oder die CoronaWarnApp unter www.mein-laborergebnis.de/ abgerufen werden, auch für die ganze Familie. Alternativ werden sie telefonisch von dort informiert. Im Zweifel kann am besten direkt vor Ort nachgehakt werden, wie eine Benachrichtigung über das Ergebnis erfolgen wird.

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