Drei Jahre Haft für 25-jährigen Bocholter wegen Drogenhandels in 66 Fällen

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Wegen umfangreichen Drogenhandels muss ein 25-jähriger Mann aus Bocholt für drei Jahre ins Gefängnis. Das entschied die Große Strafkammer des Landgerichts Münster am Amtsgericht Bocholt. Das Gericht blieb damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft beantragt hatte.
Dem Urteil zufolge hatte der Mann zwischen Juli 2022 und dem Sommer 2023 in insgesamt 66 Fällen mit Marihuana, Haschisch und Kokain gehandelt. Der 25-Jährige räumte die Taten vor Gericht offen ein. Er erklärte, er habe die Drogen verkauft, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Heute bereue er seine frühere kriminelle Vergangenheit, befinde sich in einer Handwerksausbildung und konsumiere selbst keine Drogen mehr.
Nach seinen Angaben habe er Kokain und Marihuana unter anderem am Bocholter Bahnhof erworben und die Substanzen teilweise gestreckt und anschließend weiterverkauft. Für ein Gramm Kokain habe er zwischen 60 und 80 Euro erzielt.
Das Gericht wertete das Geständnis als „glaubhaft“ und berücksichtigte es strafmildernd. Zudem sprach zugunsten des Angeklagten, dass er bislang nicht vorbestraft war und das Verfahren über einen längeren Zeitraum lief. Insgesamt stufte die Kammer den Fall als minder schweren Fall ein.
Eingestellt wurde das Verfahren gegen den 19-jährigen Bruder des Hauptangeklagten. Er war nur gelegentlich als Bote beteiligt. Nach Angaben des Gerichts spielt er in dem Verfahren eine untergeordnete Rolle, muss sich jedoch in einem anderen Zusammenhang ohnehin noch wegen deutlich schwererer Vorwürfe verantworten.
Der Verteidiger des 25-Jährigen hatte im übrigen auf eine höchstens zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung plädiert. Dieser Forderung folgte das Gericht jedoch nicht und blieb mit der verhängten Haftstrafe wiederum deutlich darüber.
