Drogen im Straßenverkehr



Bocholt (ots) – (fr) Am Freitag kontrollierten Polizeibeamte gegenMitternacht auf der Meckenemstraße eine 21-jährige Autofahrerin aus Bocholt. Die Beamten stellten bei der Kontrolle fest, dass die Bocholterin augenscheinlich unter Drogen stand. Das bestätigte sich beim Drogenvortest, der positiv auf THC ausfiel. Eine Blutprobe war fällig, zurück hinters Steuer ihres Autos durfte die 21-Jährige nichtmehr.

Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro undanschließend auf 1.500 Euro. Auch die Kosten für den Arzt und das Drogengutachten muss die Betroffene bezahlen.

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