Drogen im Straßenverkehr



Bocholt (ots) – Am frühen Donnerstagmorgen geriet ein 29-jähriger Bocholter in eine Verkehrskontrolle. Gegen 4 Uhr hatte ein Streifenteam den Autofahrer auf der Straße „Westend“ angehalten. Während der Kontrolle ergaben sich Hinweise darauf, dass der Fahrer zuvor Drogen konsumiert hatte. Das Ergebnis eines vor Ort durchgeführten Schnelltestes erhärtete den anfänglichen Verdacht. Der Bocholter musste mit zur Wache, um dort eine Blutprobe abzugeben. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt bis zur vollständigen Ausnüchterung und leiteten ein Bußgeldverfahren ein.

Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro. Auch die Kosten für den Arzt und das Drogengutachten muss der Betroffene bezahlen.

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