E-Scooter fehlte die Versicherung: Strafanzeige



Bocholt (ots) – Unversichert unterwegs war am Montag in Bocholt der Fahrer eines Elektrorollers. Polizeibeamte hatten den 40-Jährigen am Vormittag auf der Alfred-Flender-Straße kontrolliert: Ihnen war aufgefallen, dass an dem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen vorhanden war. Doch das hätte der Fall sein müssen. Der Fahrer zeigte sich überrascht: Er habe nicht gewusst, dass er sein Fahrzeug hätte versichern müssen.

Doch genau das ist der Fall. Denn der Gesetzgeber schreibt auch für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge vor, dass ihre Fahrer damit nicht ohne Versicherung im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Schließlich können schon bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten folgenreiche Unfälle passieren.

Wenn eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis für den E-Scooter vorliegt beziehungsweise ein „Certificate of Conformity“ (COC), lässt sich für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wichtig: Wer einen Elektrotretroller fahren will, sollte sich also genau darüber informieren, ob das entsprechende Modell im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist. Und jeder Fahrende eines solchen E-Scooters sollte sich mit den Regeln und Bestimmungen vertraut machen, die dafür gelten. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu im Internet viel Wissenswertes gebündelt: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel /StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

Konsequenzen bleiben allerdings nicht aus, wenn man sich nicht an die Bestimmungen hält. Das betraf im konkreten Fall auch den 41-Jährigen: Die Beamten fertigten eine Strafanzeige und untersagten die Weiterfahrt.

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