Eigener Industriestrom: Initiative in Varsseveld will es vormachen

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Während Unternehmen in vielen Regionen Europas überlastete oder teure Stromnetze beklagen, sorgt ein Projekt im niederländischen Varsseveld für Aufsehen. Im dortigen Industriepark wird derzeit geprüft, was für viele Betriebe wie ein Befreiungsschlag klingt: ein eigenes, privates Stromnetz. Der Blick über die Grenze zeigt jedoch: Was in den Niederlanden als pragmatische Lösung vorangetrieben wird, ist in Deutschland rechtlich deutlich enger gesteckt.
Im Industriepark von Varsseveld stehen viele Unternehmen vor einem bekannten Problem: Neue Stromanschlüsse lassen auf sich warten – teilweise über Jahre. Die Idee des örtlichen Industrieverbandes: Die Firmen erzeugen ihren Strom selbst, teilen ihn untereinander und speichern Überschüsse in Batteriesystemen.
Das Prinzip ist vergleichsweise einfach: Photovoltaikanlagen liefern Energie, die innerhalb des Netzwerks verteilt wird. Benötigt ein Betrieb kurzfristig mehr Strom, greift er auf die Überschüsse anderer zurück. Reicht das nicht aus, springen Batteriespeicher oder in Spitzenzeiten sogar Dieselgeneratoren ein. Eine Einspeisung ins öffentliche Netz ist nicht vorgesehen – ebenso wenig der Bezug von außen.
Der große Vorteil: Statt bis zu 15 Jahre auf einen Netzanschluss zu warten, könnte die Versorgung innerhalb von ein bis zwei Jahren gesichert sein. Die Umsetzung hängt dabei weniger an der Technik als an der Zusammenarbeit aller Beteiligten – von Unternehmen über Gemeinde bis hin zum Netzbetreiber, der das Projekt aktiv begleitet.
Auch in Deutschland gibt es bereits private Energieinfrastrukturen in Industrieparks. Doch hier müssen sich die Unternehmen in einem klar definierten Rechtsrahmen bewegen. Zentral ist dabei das Konzept des „geschlossenen Verteilernetzes“ im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Solche Netze gelten rechtlich als Energieversorgungsnetze, profitieren aber von gewissen Erleichterungen.
Allerdings muss ein solches Netz auf ein geografisch begrenztes Gebiet beschränkt sein. Zudem müssen die angeschlossenen Unternehmen technisch oder wirtschaftlich eng miteinander verbunden sein oder das Netz überwiegend der Eigenversorgung dienen. Und: Private Haushalte dürfen nur in sehr begrenztem Umfang angeschlossen sein.
Entscheidend ist zudem die behördliche Einordnung. Eine gemeinsame Initiative allein reicht nicht aus – Unternehmen müssen einen offiziellen Antrag stellen, um als geschlossenes Verteilernetz anerkannt zu werden. Fehler bei der Einstufung können teuer werden, im Zweifel drohen Bußgelder.
Die Text entstand in Kooperation mit Regio8
