Elternumfrage: Flexiblere Betreuungsangebote in Kindertagespflege und -einrichtungen



Kreis Borken. Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 soll die Kindertagesbetreuung im Kreis Borken flexibler gestaltet werden, wenn ein konkreter Betreuungsbedarf über die Regelangebote hinaus besteht. Das kann zum Beispiel durch verlängerte Öffnungszeiten der Kita-Einrichtungen geschehen. Möglich macht dies ein zusätzliches Förderbudget im neuen Kinderbildungsgesetz. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt hierfür 440.000 Euro im nächsten Kindergartenjahr zur Verfügung, mit 110.000 Euro muss der Kreis Borken diesen Betrag aufstocken. In den nächsten beiden Jahren werden diese Beträge bis auf das Doppelte heraufgesetzt.
Um entscheiden zu können, welche ergänzenden Betreuungsformen angeboten und mit diesen Geldern gefördert werden sollen, möchte der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken die Bedarfslage im Kreisjugendamtsbezirk – dazu gehören die Kommunen Gescher, Heek, Heiden, Isselburg, Legden, Raesfeld, Reken, Rhede, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen und Vreden – durch eine Elternumfrage ermitteln. Unter www.Kreis-Borken.de/KiBiz-Umfrage können Interessierte bis spätestens zum 1. Januar 2020 an der Befragung teilnehmen. Erste Erkenntnisse aus der Umfrage sollen bereits für das aktuelle Anmeldeverfahren zum Kindergartenjahr 2020/2021 verwendet werden.
„Angesprochen sind Erziehungsberechtigte, die konkrete Betreuungsbedarfe haben, die bisher nicht innerhalb der Öffnungszeiten und Betreuungsmodelle ihrer Kita oder Tagespflegestelle gedeckt werden können“, ruft Markus Grotendorst, stellvertretender Kreisjugendamtsleiter, betroffene Eltern auf, an der Befragung teilzunehmen. Auf Grundlage der Ergebnisse können notwendige Betreuungsmöglichkeiten zu besonderen Zeiten wie am frühen Morgen, am Abend sowie am Wochenende und an Feiertagen unterstützt werden. Auch Lösungen bei unregelmäßigen Bedarfen und eine geringere Anzahl von Schließtagen können bezuschusst werden. „Mit Blick auf das Kindeswohl geht es dabei jedoch nicht um die allgemeine Verlängerung der individuellen Betreuungszeiten“, betont Grotendorst. „Diese soll 45 Stunden wöchentlich beziehungsweise neun Stunden täglich grundsätzlich nicht überschreiten“, ergänzt er.

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