Auch Lichtersonntag muss abgesagt werden



Das Stadtmarketing muss nun auch den dritten verkaufsoffenen Sonntag in diesem Jahr, den Lichtersonntag, der am 08.11.2020 stattfinden soll, absagen. Ein Erlass des Wirtschaftsministeriums NRW vom 14.07.2020 hatte zwar verkaufsoffene Sonntage ohne Veranstaltungsbezug empfohlen, da aufgrund der coronabedingten Schließungen im ersten Quartal Großteile des Einzelhandels sehr stark gelitten haben. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hatte aber – auf Klagen der Gewerkschaft ver.di – diverse verkaufsoffene Sonntage, die auf Basis dieses Erlasses angestrebt worden waren, in NRW verboten.

Stadtmarketing Bocholt hatte auf Basis dieses Erlasses (die eigentlichen Anlässe/Veranstaltungen sind ja wg. Corona bis zum 31.12. 2020 verboten) einen Antrag für die verkaufsoffenen Sonntage im zweiten Halbjahr gestellt. Der Bokeltsen Treff wurde bereits abgesagt. Die Lichtilluminationen zum Lichtersonntag waren weiterhin geplant, die Panflötengruppe sollte nicht auftreten. Damit ein Veranstaltungsbezug gegeben wäre, sollte ein kleiner Lichtermarkt stattfinden (Märkte sind ja erlaubt!). Die Kirchen hätten wegen der schwierigen Situation im Einzelhandel diesen verkaufsoffenen Lichtersonntag auch mitgetragen.

Voraussetzung für eine Verkaufsöffnung an Sonntagen auf der Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes ist allerdings ein prägender Anlass, welcher für sich genommen entsprechende Publikumsströme anzieht. Ein kleine coronakonforme Veranstaltung wäre nicht ausreichend, als entsprechend prägender Anlass im Sinne der Rechtsprechung zu gelten. Eine hierauf gestützte neue ordnungsbehördliche Verordnung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit von ver.di angegriffen werden. Ver.di lehnt Geschäftsöffnungen am Sonntag ohne entsprechenden Anlass kategorisch ab. Das Oberverwaltungsgericht Münster ist allen Klagen bisher gefolgt und hat die Sonntage ohne ausreichenden Anlass verboten. Veranstaltungen, welche den Anforderungen genügen würden, wären jedoch als Großveranstaltungen zu werten und sind auf der Grundlage der Corona-Schutzverordnung bis zum Jahresende untersagt.

Das heißt, mit Blick auf diese Rechtslage und die ablehnende Haltung der Gewerkschaft ver.di müssen der Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt und Stadtmarketing Bocholt auch den Lichtersonntag am 8.11. leider absagen.

Wie es im Dezember mit den verkaufsoffenen Sonntagen aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung weitergeht, hängt von der weiteren juristischen Entwicklung auf Landesebene und von weiteren Gesprächen in Bocholt ab.

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