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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Agentur M HOCH 3
Inhaber Berthold Blesenkemper
(Stand 23. Oktober 2014)

 

§1 Wirkungsbereich

(1) Für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen M HOCH 3 und ihrem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von M HOCH 3 schriftlich anerkannt sind.

§2 Leistungen und Auftragserteilung

(1) M HOCH 3 bietet Dienstleistungen und Werke auf dem Gebiet des Journalismus, der Public Relations/Öffentlichkeitsarbeit, des Digitalmarketings und Digital Signage an. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von M HOCH 3 entwickelten Konzeption, schriftlichem Angebot, schriftlichen Maßnahmenvorschlägen oder schriftlichen Einzelaufträgen.

(2) Der Auftraggeber bestätigt verbindliche Angebote in schriftlicher Form (Brief, E-Mail). Der Auftraggeber erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin, sofern der Vertrag selber keine individuelle Regelung dazu enthält.

(3) Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen einseitig zu ändern.

(4) Mehraufwand, der auf Grund vom Auftraggeber veranlassten Änderungen entsteht, wird als zusätzliche Leistung nach dem vereinbarten geltenden Stundensatz abgerechnet.

(5) Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Dienstleister hinzu. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§3 Vergütung, Nebenkosten, Fremdkosten

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird auf der Grundlage der vereinbarten Stundensätze von M HOCH 3 nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

(2) Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich. Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 20 Prozent werden dem Auftraggeber angezeigt.

(3) Fremdkosten für die Einschaltung von Fotografen, Grafikern, Webdesignern, Druckereien, oder Dritten sowie Anzeigenschaltungen u.ä. werden unter Aufschlag einer Bearbeitungspauschale von 15 Prozent an den Auftraggeber weiterberechnet, es sei denn, der Auftraggeber übernimmt diese Kosten direkt.

(4) Nebenkosten wie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Porto, Kopien u. ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn und soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Fahrtkosten werden, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, mit 0,50 €/km vergütet.

§4 Zahlung und Fälligkeit / Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt

(1) In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent nicht enthalten.

(2) Unser Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. Wir sind berechtigt, vom Auftraggeber Abschlagszahlungen zu verlangen.

(3) Zahlungen sind nach Rechnungserstellung sofort zur Zahlung fällig.

(4) Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung vornimmt. Zusätzlich zu den dann fällig werdenden Verzugszinsen wird ab der dritten Mahnung eine Mahnkostenpauschale i.H.v. 5,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.

(5) Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen von M HOCH 3 hat M HOCH 3 ein Zurückbehaltungsrecht. Ausgelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Betrages Eigentum von M HOCH 3.

(6) Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§5 Lieferfristen und Termine

(1) Vereinbarte Leistungs- oder Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Terminzusagen gekennzeichnet sind.

(2) Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§6 Zusammenarbeit, Mitwirkungspflicht

(1) M HOCH 3 und der Auftraggeber verpflichten sich zu kooperativer, zielgerichteter Zusammenarbeit.

(2) Soweit M HOCH 3 Unterlagen oder Informationen des Auftraggebers benötigt, um ihre Vertragspflichten erfüllen zu können, wird sie diese rechtzeitig schriftlich anfordern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Materialien, die zur Durchführung der übernommenen Aufgaben zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich sind, unverzüglich zuzuleiten.

§7 Verschwiegenheitsklausel, Treuebindung

(1) Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

(2) M HOCH 3 verpflichtet sich zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Einsatzes von Techniken und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Agentur.

§8 Urheberrecht, Nutzungsrecht

(1) Sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte an den von M HOCH 3 geschaffenen Produkten verbleiben bei M HOCH 3 als Schöpferin, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden. Vervielfältigungen und Verwertungen oder Nutzungen gleich welcher Art, gleich mit welchem Medium, die über den Auftrag hinausgehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von M HOCH 3. Die Erweiterung von Verwertungs- oder Nutzungsrechten, insbesondere neue Auflagen, oder Nutzung der Produkte mit anderen Medien werden nur im Rahmen der Erteilung eines neuen Auftrages gestattet.

(2) Über das Vorstehende hinaus verbleiben sämtliche Rechte an Entwürfen, die dem Auftraggeber im Rahmen der Vertragsanbahnung präsentiert oder übergeben worden sind, uneingeschränkt bei M HOCH 3. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind sämtliche Entwürfe an M HOCH 3 herauszugeben oder auf Verlangen zu vernichten. Anderweitige Verwendung der Entwürfe ganz, teilweise oder in abgeänderter Form ist dem Auftraggeber untersagt. Auf § 106 ff. Urhebergesetz wird ausdrücklich hingewiesen.

(3) Stellt der Auftraggeber im Rahmen des Auftrages M HOCH 3 eigene Materialien (Bilder, Texte, Klangproben etc.) zur Verfügung, so garantiert er, dass diese Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. dass die zur Realisierung des Projektes erforderlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte dem Auftraggeber uneingeschränkt zustehen. Auf Verlangen von M HOCH 3 hat der Auftraggeber die entsprechenden Freigabeerklärungen der Urheberrechtsinhaber vorzulegen. Der Auftraggeber stellt M HOCH 3 unwiderruflich von etwaigen Ansprüchen Dritter in unbeschränkter Höhe einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten frei. Sämtliche Materialien des Auftraggebers werden von M HOCH 3 nach Abschluss des Auftrages aufbewahrt, dann werden die Unterlagen nach Maßgabe des Auftraggebers entweder zurückgegeben oder vernichtet.

§9 Haftung

(1) M HOCH 3 legt Vorlagen (Texte, Bilder etc.) dem Auftraggeber im Entwurf zur Freigabe vor. Dieser hat die vorgelegten Entwürfe zu prüfen. Gibt der Auftraggeber die Vorlage frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der Entwürfe.

(2) M HOCH 3 haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet M HOCH 3 ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet M HOCH 3 in demselben Umfang. Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers gegen uns verjähren innerhalb von einem Jahr.

(3) Der Auftraggeber stellt M HOCH 3 von Ansprüchen Dritter frei, wenn M HOCH 3 auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie ihm ihre sachlich begründeten Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahme mitgeteilt hat.

(4) M HOCH 3 haftet nicht für Versäumnisse oder eine verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, wenn diese auf Ursachen höherer Gewalt oder auf Ursachen, auf die die Agentur keine Einflussmöglichkeit hat, zurückzuführen sind.

(5) Die Überprüfung der Rechtslage, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs-, Markenschutz-, Patent- und Warenzeichenrechts ist nicht Aufgabe von M HOCH 3. Mangels einer schriftlichen anderslautenden Vereinbarung haftet M HOCH 3 deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Dasselbe gilt für eine Haftung für Fehler, die aus vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen herrühren.

§10 Mängelrüge

(1) Beanstandungen gegen Quantität und/oder Qualität einer Lieferung, soweit es sich um sogenannte offene Mängel handelt, sind uns unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

(2) Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber binnen eines Jahres nach Eintreffen des Vertragsgegenstandes erfolgen; die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Auftraggeber. Sofern der Auftraggeber Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, gilt § 476 BGB.

(3) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Auftraggebers, sofern er Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist; ansonsten erfolgt die Wahl durch uns. Sind wir zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht in der Lage bzw. gemäß § 439 Abs. 3 BGB zur Verweigerung der Nachbesserung bzw. der Nachlieferung berechtigt oder tritt eine Verzögerung der Nachbesserung bzw. Nachlieferung über eine angemessene Frist hinaus ein, die wir zu vertreten haben, oder schlägt die Nachlieferung bzw. Nachbesserung zweimal fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

(4) Soweit die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) insbesondere hinsichtlich der Rückgriffshaftung (§§ 478 ff. BGB) mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen keine Anwendung finden, gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist.

(5) Die gesetzlichen Folgen einer Verletzung der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht (gemäß § 377 HGB) bleiben hiervon unberührt.

(6) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz eintritt, in Fällen der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(7) Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine Begrenzung nicht aus einem anderen Grund wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns bzw. wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen ist.

(8) Rücksendungen, die nicht auf einem Rücktrittsrecht des Auftraggebers im Rahmen seiner Gewährleistungsrechte beruhen, werden nur mit vorherigem Einverständnis von uns angenommen. Falls dies nicht vorliegt, können wir die Annahme verweigern.

(9) Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie wird von uns nicht gewährt.

§11 Datenschutz

(1) Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten des Käufers werden von uns in einer automatischen Datei gespeichert und für den Geschäftsverkehr verarbeitet (Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz).

(2) Der Auftraggeber willigt in die Verarbeitung der über ihn unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten durch uns ein.

§12 Kündigung

(1) Kündigungen von Aufträgen müssen schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen. Widerruf und Storno gelten auch bei Daueraufträgen als Kündigung.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag bei einer Abrechnung nach Festpreisen für Teilprojektabschnitte auf das Ende der im Projektplan ausgewiesenen Teilprojektabschnitte gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz unserer Agentur in Bocholt.

(2) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Bocholt örtlich zuständige Gericht vereinbart, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.