Besuche im Altenheim möglich – aber bei strengen Schutzmaßnahmen



Am Sonntag werden sich die Altenheime für Besucher wieder öffnen. Laut Johannes Tepasse vom Guten Hirten in Bocholt freuen sich viele Bewohnern schon darauf. Dennoch sind nach wie vor strenge Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, um die zur Risikogruppe gehörenden Seniorinnen und Senioren zu schützen.

Grundsätzlich sind Besuche im Guten Hirten nur von einem Angehörigen pro Tag und Bewohner und nach nach telefonischer Anmeldung und Terminvereinbarung möglich. Besucher mit Infektionssymptomen dürfen das Gelände nicht betreten. Die Symptomfreiheit muss mit einer Unterschrift des Besuchers bestätigt werden. Es herrscht Masken- und Desinfektionspflicht und weiterhin Kontaktsperre (keine Berührungen, keine Spaziergänge im Park, Abstand halten). Bewohner, die einer angeordneten Quarantäne unterliegen, können erst nach deren Ablauf besucht werden. Die Besuche finden in gesicherten Umgebungen statt. Bettlägerige Bewohner können ebenfalls von einem Besucher pro Tag im Zimmer besucht werden – allerdings gelten dabei noch stärkere Schutzvorschriften, in die die Besucher eingewiesen werden. Ab Montag gibt es auch Abendtermine für Angehörige, die arbeiten müssen.

Für die Begleitung der Besucher und Bewohner wurden zusätzliche Dienste bei den Mitarbeitern eingeplant, damit es reibungslos und sicher vonstattengeht. „Trotz des enormen Aufwands ist es ein Schritt in die richtige Richtung, eine angemessene vorsichtige Öffnung unserer Einrichtung“, meint Tepasse.

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