Corona-Schnelltests für Heime, Krankenhäuser und Praxen stehen bereit



Kreis Borken. Nach der neuen Nationalen Teststrategie des Bundes sollen jetzt Personal, Besucher, Patienten bzw. Bewohner insbesondere von Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern besser vor dem Coronavirus geschützt werden. Dazu stehen künftig Schnelltests zur Verfügung, die jede Einrichtung finanziert bekommt. Das wurde in der neuen Testverordnung, die seit dem 15. Oktober in Kraft ist, festgelegt. Voraussetzung dafür ist, dass die Einrichtungen im Kreisgebiet ihre Testkonzepte dem Kreis Borken zur Genehmigung vorlegen müssen. Um dieses Verfahren zu beschleunigen, hat die Kreisverwaltung jetzt eine besondere E-Mail-Adresse eingerichtet, an die die vorgesehenen Konzepte zu senden sind: corona.testverordnung@kreis-borken.de. Auch Fragen zum Vorgehen können dem Kreis über diese E-Mail-Adresse zugeleitet werden. Um die Beschaffung der Schnelltests haben sich die Einrichtungen dann selbst zu kümmern.
Zum Kreis der Einrichtungen gehören Krankenhäuser, Einrichtungen des ambulanten Operierens, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe, Arztpraxen und Zahnarztpraxen sowie Praxen humanmedizinischer Heilberufe.

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