Impfung der Kontaktpersonen von Schwangeren beginnt



Laut der CoronaImpfverordnung können bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren im Rahmen der zweiten Prioritätsgruppe geimpft werden. Für diese Personengruppe hat der Kreis Borken jetzt ein Formular auf der Internetseite eingerichtet, mit dem sich Berechtigte schon mal registrieren können. Es handelt sich dabei ausdrücklich noch nicht um ein konkretes Impfangebot. Dazu werden die gemeldeten Personen dann kontaktiert, sobald Impfkontingente zur Verfügung stehen. Das Formular ist unter dem Link kreis-borken.de/kontakt-schwangere und über die Internetseite des Kreises unter kreis-borken.de/coronavirus unter dem Menüpunkt „Meldeformulare“ zu finden. Die Kontaktpersonen müssen eine Bescheinigung des Gynäkologen (z.B. Auszug aus dem Mutterpass) sowie eine schriftliche Benennung als Kontaktperson von der schwangeren Person als Nachweis vorlegen.

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