Kreis appelliert: Kein Wasser aus der Bocholt Aa entnehmen!



Kreis Borken. Generell gilt: Aus den heimischen Fließgewässern zweiter Ordnung – das sind Berkel, Bocholter Aa, Dinkel und Issel – darf nur Wasser entnommen werden, wenn dafür eine Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde des Kreises Borken oder der Bezirksregierung Münster vorliegt. Aufgrund der bereits lange anhaltenden Trockenheit sind die Pegelstände in diesen Flüssen inzwischen allerdings stark gesunken. Gleichzeitig fallen zunehmend kleine Bäche und Gräben trocken. Vor diesem Hintergrund weist der Kreis Borken die Inhaber von Entnahme-Erlaubnissen darauf hin, dass sie dann nicht mehr Wasser aus diesen Gewässern entnehmen dürfen, wenn die Mindestwasserführung unterschritten wird. Auch fordert der Kreis alle Gewässer-Anwohner auf, gegenwärtig kein Wasser mehr aus Bächen und Gräben zu entnehmen. 
„Die Natur und der Wasserhaushalt stehen zurzeit schwer unter Stress“, heißt es dazu aus dem Borkener Kreishaus. Im Interesse einer nachhaltigen Wasserwirtschaft im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie richte sich der Appell des Kreises, schonend mit der Ressource Wasser umzugehen, daher an alle Bürgerinnen und Bürger.

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