Neue Besuchsregelung in Seniorenzentren



Kreis Borken/Rhede. (Rü) Ab heute (1. Juli) werden die Besuchsmöglichkeiten in den insgesamt sechs Einrichtungen des Pflegenetzes Westmünsterland, zu denen auch das Rheder St. Hildegard Haus gehört, erweitert. Zwei Besuche täglich sind dann erlaubt, mit maximal zwei Besuchern – ohne zeitliche Begrenzung, auch im Zimmer des Bewohners. Tragen beide Seiten einen Mund-Nasen-Schutz und desinfizieren sie sich vor und nach dem Besuch die Hände, ist auch der generell nach wie vor geltende Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht erforderlich. Das heißt: Umarmungen und Berührungen sind endlich wieder möglich. Neu ist, dass bei allen Besuchern die Temperatur gemessen wird, was unter Umständen zu Wartezeiten führen kann. Eine telefonische Anmeldung ist nicht notwendig, allerdings werden in den meisten Einrichtungen die persönlichen Daten für eine mögliche Nachverfolgung festgehalten.
Unter den neuen, erweiterten Besuchsregelungen kommt den Angehörigen deutlich mehr Verantwortung zu, dass das auch so bleiben kann. Denn die Einrichtungen müssen eine „Vertraulichkeit des Besuchs“ gewährleisten. Das bedeutet, dass eine Begleitung durch Einrichtungsmitarbeiter ins Bewohnerzimmer nicht vorgesehen ist. Der Fachbereichsleiter Altenhilfe Michael Brinkmöller sagt: „Wir hoffen, dass sich alle schnell an die neuen Gegebenheiten gewöhnen und vor allen Dingen gesund bleiben!“

Das Pflegenetz Westmünsterland ist Teil des Klinikums Westmünsterland und betreibt neben insgesamt sechs Senioren- und Pflegezentren in Ahaus, Vreden, Stadtlohn, Borken und Rhede auch Tagespflegeeinrichtungen in Ahaus, Heek-Nienborg, Vreden und Rhede sowie zwei ambulante Pflegedienste und Service-Wohnen-Einrichtungen an insgesamt zehn Standorten, darunter auch in Legden und in Wüllen.

www.pflegenetz-westmuensterland.de

 

 

 

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