Was tun, wenn der Test auf das Coronavirus positiv ausfällt?




Symptome wie Fieber, trockener Husten und Schnupfen sind Anzeichen dafür, dass sich eine Person mit dem Coronavirus infiziert hat. Die Entscheidung, wer auf das Virus getestet wird, trifft in der Regel die Hausärztin oder der Hausarzt beziehungsweise der Bereitschaftsarzt. Sie orientieren sich dabei an den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes (RKI). Falls ein Test positiv ausfällt, gibt es ein bestimmtes Ablaufschema, das in allen Kommunen des Kreises Borken eingehalten wird.
Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen sich in häusliche Quarantäne begeben. Diese wird vom zuständigen Ordnungsamt angeordnet. In diesen Fällen isolieren sich die Betroffenen zu Hause. „Für zunächst 14 Tage dürfen Betroffene die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen oder Besuch empfangen“, erklärt Michael Heistermann vom Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken. „Auch für Personen, die beispielsweise aufgrund einer Hausgemeinschaft Kontakt mit einem Coronavirus-infizierten Menschen hatten, wird häusliche Quarantäne angeordnet, da sie als ansteckungsverdächtig gelten“, fügt er hinzu.
Bis zum Schluss der angeordneten Quarantäne müssen die Betroffenen zweimal am Tag ihre Körpertemperatur messen und ein Tagebuch unter anderem zu Symptomen führen. „Dies ist notwendig, um am Ende der Quarantänezeit einen guten Überblick über den Verlauf zu haben. Zudem dient es als Entscheidungsgrundlage für die Aufhebung der Quarantäne“, konstatiert Michael Heistermann. Darüber hinaus sind Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges gründliches Händewaschen zu beachten. „Auch, wenn sich die Betroffenen in einem Haushalt in Quarantäne befinden, sollen sie weiterhin darauf achten, dort Kontakte zu den anderen Personen zu meiden“, betont Heistermann.
Ergänzend zu den persönlichen Aufzeichnungen melden sich regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bei den Betroffenen. „Sie erkundigen sich nach unserem jeweiligen Gesundheitszustand“, erzählt eine junge Frau aus Borken, die sich seit einigen Tagen in häuslicher Quarantäne befindet, da ein Familienmitglied positiv auf das Virus getestet wurde.
„Zunächst ist es ein komisches Gefühl, nicht mehr vor die Haustür gehen zu dürfen“, berichtet die Borkenerin. Da sie von zu Hause aus arbeiten könne und dies auch schon vor der behördlich angeordneten Quarantäne gemacht habe, sei ihr Tagesablauf – trotz der ungewohnten Umstände – dennoch weitestgehend geregelt. „Familienmitglieder, Freunde und Nachbarn gehen für uns einkaufen. Ab und zu stehen auch kleine Überraschungen wie selbstgebackene Törtchen vor unserer Haustür“, teilt die junge Frau mit und ergänzt: „Es ist schön zu sehen, dass viele Menschen an einen denken und so hilfsbereit sind.“
Die Aufhebung der Quarantäne erfolgt erst dann, wenn mindestens 14 Tage vergangen sind und die betroffene Person mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Nach Rücksprache mit der ärztlichen Betreuung aus dem zuständigen Gesundheitsamt kann die Quarantäne dann auch ohne Test aufgehoben werden. Im Anschluss gilt es – wie derzeit für alle anderen auch – die Kontaktsperre einzuhalten und besonders auf die Hygieneregeln zu achten.

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