Entlastung „nur marginal“ – Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie bleibt

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Stadtpartei, FDP sowie das BSW haben vorgeschlagen, die Sondernutzungsgebühr für die Außengastronomie in Höhe von 3,20 Euro pro Quadratmeter abzuschaffen. Frank Büning vom BSW wies auf die drohenden Umsatzeinbußen in der Gastronomie hin und sprach von der Notwendigkeit einer Entlastung.  Im zuständigen Ausschusses für Ordnung und Feuerwehr jedoch stimmten CDU, SPD und die Grünen gestern dagegen. Begründung: „Für den einzelnen Wirt ist die Entlastung nur marginal. Darin sehen wir keinen Mehrwert“, meinte Fabian Bohland von der CDU

Auch SPD-Fraktionssprecher Martin Schmidt war dagegen. Die Streichung der Sondernutzungsgebühr rette die Gastronomie nicht, dazu bedürfe es anderer Maßnahmen, meinte er. Welche das sein könnten, wusste er nicht zu sagen. Der Erste Stadtrat Björn Volmering (CDU) äußerte sich ebenfalls ablehnend und stellte fest: „In Bocholt sind diese Gebühren sehr moderat.“ Er verwies auf Städte wie Bonn, in denen eine vergleichbare Gebühr mehr als 14 Euro pro Quadratmeter betrage.

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