29,9 Millionen Euro für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung



Im Dezember 2020 haben 4.361 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken finanzielle Unterstützung im Rahmen der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ erhalten. Ein Jahr zuvor, im Dezember 2019, waren es mit 3.829 noch rund 500 Personen weniger. Diese Zahlen teilt jetzt Karin Ostendorff, Leiterin des Fachbereichs Soziales der Kreisverwaltung Borken, mit. Die Grundsicherung soll den Bedarf für den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellen, wenn Einkommen und Vermögen dazu nicht ausreichen. Als „älter“ gilt, wer die derzeit jährlich ansteigende Regelaltersgrenze überschritten hat. Die Regelaltersgrenze lag im Jahr 2020 bei 65 Jahren und acht bis neun Monaten.

Durch die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes ist die Anzahl der leistungsberechtigten Personen, für die der Kreis Borken als Sozialhilfeträger zuständig ist, deutlich angestiegen. Zuvor war für diesen Personenkreis der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuständig.

Wie Karin Ostendorff erläutert, habe der Anteil der Leistungsempfänger über der Altersgrenze mit 1.912 Personen im Dezember bei 44 Prozent gelegen. Hinzu kommen 2.449 Bürgerinnen und Bürger zwischen 18 Jahren und der Altersgrenze, denen es wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr möglich ist, ihren Lebensunterhalt durch eigene Einkünfte beziehungsweise eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten. „Die Entscheidung, ob eine Person dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, trifft allein die zuständige Rentenversicherung“, sagt Ostendorff zur Zuordnung zu diesem Personenkreis.

Die Ausgaben für die Grundsicherung beliefen sich insgesamt auf rund 29,9 Millionen Euro (2019: 23,4 Millionen Euro). Der Bund übernimmt seit dem Jahr 2014 die Aufwendungen in voller Höhe.
Frauen und Männer unter der Altersgrenze, die nur vorübergehend erwerbsunfähig und bedürftig sind und keine anderen Leistungsansprüche haben, können „Hilfe zum Lebensunterhalt“ beziehen. In 2020 erhielten im Kreis Borken 406 Personen diese Leistungen. Im Vorjahr waren es im Durchschnitt noch 394 Personen.
„Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ sowie die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ gelten als Sozialhilfe nach dem SGB XII in Abgrenzung zur „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach dem SGB II („Hartz IV“). Alle drei Hilfearten dienen der Sicherung des Lebensunterhaltes; jede hilfebedürftige Person hat in Abhängigkeit von ihrem Alter und ihrer Erwerbsfähigkeit jeweils Anspruch auf genau eine dieser Hilfearten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert