33,7 Millionen Euro Elterngeld ausgezahlt



Im Jahr 2020 hat die Elterngeldstelle 33,7 Millionen Euro Elterngeld an die Empfängerinnen und Empfänger im Kreis Borken ausgezahlt. Der Vorjahresbetrag wurde damit um rund 1,5 Millionen Euro übertroffen. Das Elterngeld betrug durchschnittlich je Elternteil 714 Euro monatlich. Insgesamt erhielten 5.053 Mütter und Väter im Kreisgebiet Elterngeld. Der Anteil der Väter im Elterngeldbezug stagniert mit 29 Prozent auf Vorjahresniveau. Rund 86 Prozent aller Bewilligungen an Männer erfolgten über eine Bezugsdauer von zwei Monaten.
Der Gesetzgeber hat es Eltern im vergangenen Jahr durch die Reform des Elterngeldgesetzes ermöglicht, flexibel auf die pandemische Ausnahmesituation zu reagieren. So konnten Eltern in systemrelevanten Berufen den Bezug von Elterngeld verschieben. Hatten Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie geringere Einkünfte erzielt, konnten diese Monate bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden. „Dies verhinderte Einkommenseinbußen bei den Eltern. Vereinzelt hatten Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Unternehmen Covid-19-bedingt mit personellen Engpässen zu kämpfen. Diese konnten teilweise durch die unkomplizierte Rückkehr von Beschäftigen aus der Elternzeit abgefedert werden“, erläutert Klaus Löchteken, Leiter der Elterngeld- und Stabsabteilung im Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken.
Die Beratungen zum Elterngeld und zur Elternzeit finden seit dem Lockdown im März 2020 ausschließlich telefonisch statt. Rund 400 zusätzliche Telefonate laufen pro Monat in der Eltergeldstelle auf. Die hierfür neu eingerichtete zentrale Service-Rufnummer (02861/681-1466) werde rege genutzt, so Löchteken.
Neuer Beratungsbedarf zeichnet sich bereits ab: Mit der Reform des Elterngeldgesetzes für Geburten ab dem 01.09.2021 werden die gesetzlichen Grundlagen angepasst.
• Während des Elterngeldbezugs darf mit sodann 32 Wochenstunden länger gearbeitet werden,
• Partnerschaftsbonusmonate können einfacher umgesetzt werden und
• Eltern, deren Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wird, erhalten den sogenannten „Frühchenmonat“ – einen zusätzlichen Monat Elterngeld.
Finanziert werden die gesetzlichen Änderungen durch Einsparungen bei Spitzenverdienerinnen und -verdienern: Nur noch Eltern, die gemeinsam weniger als 300.000 Euro im Jahr verdienen, sollen Elterngeld erhalten. Bisher liegt die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Bundesweit sind etwa 0,4 Prozent bzw. 7.000 Elternteile innerhalb dieser Einkommensspanne Elterngeldbeziehende gewesen.
Weitere Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit erhalten Interessierte im Internet unter www.kreis-borken.de/elterngeld.
Zum Hintergrund:
Im Bereich Elterngeld ist der Kreis für alle 17 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet zuständig. Das Elterngeld ersetzt grundsätzlich 65 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich erzielt hat. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro pro Monat, die Grenze nach oben bei 1.800 Euro. Bis zu 14 Monate lang kann Elterngeld gezahlt werden, wenn auch der zweite Partner mindestens zwei Monate zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit reduziert.
Anstatt einen Monat Basiselterngeld können auch zwei Monate ElterngeldPlus bezogen werden. In dieser Variante beträgt die Höhe maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, welches ohne Einkommen im Bezugszeitraum zustehen würde. Antragsformulare stehen auf der Internetseite www.kreis-borken.de/elterngeld zum Download bereit.

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