Auch Geimpfte müssen in Geschäften negativen Schnelltest vorweisen



Auch schon lange erfolgreich zweimal gegen den Corona-Virus geimpfte Personen müssen ab Montag einen negativen Schnelltest vorweisen und einen Termin machen, wenn sie in Einzelhandelsgeschäften, die keine Waren für den täglichen Bedarf anbieten, einkaufen möchten. Und dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Das bestätigte auf Anfrage von Made in Bocholt heute die Kreisverwaltung in Borken. Grund: Geimpfte dürfen in Deutschland nicht besser gestellt sein als Menschen, die noch auf eine Impfung warten.

  1. Welchen Sinn macht diese Massnahme, wenn zukünftig ein digitaler Impfpass geplant ist? Welchen Zweck verfolgt man damit? Erfahrungen in Israel scheinen durchaus positiv zu sein. Die Bereitschaft zur Impfung wird durch eine zusätzliche Testpflicht nicht gesteigert. Der Hinweis, dass Geimpfte nicht besser gestellt sein dürfen, ist nach meiner Auffassung ein Scheinargument, da tatsächliche medizinische Begründungen nicht genannt werden

  2. Zimmermann says:

    Führerschein Inhaber dürfen kein Auto mehr fahren sonst sind sie bessergestellt wie Menschen ohne Führerschein.
    Schwimmer dürfen nicht mehr ins Schwimmbecken sonst sind sie bessegestellt als Nichtschwimmer.
    USW.. Armes Deutschland, alles Überregeln.

  3. Was soll denn dieser Schwachsinn und warum soll man sich dann auch Impfen lassen, wenn sich doch einen schnelltest unterziehen muss. Aber was richtig Sinnvolles wurde ja schon lange nicht mehr entschieden.

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