Aufkleber appellieren: Beim Überholen Abstand halten



Kreis Borken (ots) – Kreis Borken (ots) – „Mindestens 1,50 Meter Abstand“ – das schützt nicht nur vor Infektionen in Zeiten der Corona-Pandemie. Denn wer als Autofahrer beim Überholen genug Platz lässt zwischen sich und einem Radfahrer, sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Diese Botschaft prangt jetzt unübersehbar auf den Streifenwagen der Polizei im Kreis Borken.

Alle entsprechenden Fahrzeuge der Behörde sind inzwischen mit den neuen Aufklebern versehen. Darüber freuen sich insbesondere Polizeirat Frank Schulz, Leiter der dafür verantwortlichen Direktion Verkehr, und Polizeihauptkommissarin Heike Kormann, Leiterin der Verkehrsunfallprävention. Der Mindestabstand zwischen überholendem Fahrzeug und Radfahrer ist eine wichtige Neuerung in der Straßenverkehrsordnung: Innerorts schreibt sie dafür seit dem 28. April dieses Jahres 1,50 Meter vor, außerorts zwei Meter.

Dieses Thema bewegt viele Menschen in der Radfahrregion Westmünsterland, weiß Heike Kormann aus Gesprächen, die sie und ihr Team bei vielen Aktionen führen konnten: „Es gibt immer wieder interessierte Fragen dazu, auf die wir gerne eingehen.“ Auch wenn es einige Autofahrer nicht gerne hören mögen – manchmal ist es wichtiger, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen, als einen schwächeren Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Übrigens gilt dieser Mindestabstand nicht nur beim Überholen von Radfahrern: Die neue Regelung soll auch Fußgänger und Nutzer von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen besser schützen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert