Bärbel Sauer für Gleichbehandlung aller Beschäftigten im Konzern Stadt



Bärbel Sauer für Gleichbehandlung
aller Beschäftigten im Konzern Stadt

Das Bocholter Borkener Volkablatt hatte
am 1. Juli berichtet, dass die Tochtergesellschaften BEW, die Wirtschaftsförderung- und Stadtmarketinggesellschaft und die Ewibo ihren Mitarbeitern in der Phase der Kurzarbeit freiwillig einen Lohnausgleich zahlen, der zwischen 90 und 100 Prozent liege. Und das Kurzarbeitergeld eigentlich nur 60 Prozent des Nettolohns betrage (67 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern). Zudem falle bei den Tochtergesellschaften der Minusbetrag deutlich geringer aus als bei den meisten anderen Arbeitgebern in der Stadt.

Ratsfrau und Bürgermeisterkandidatin Bärbel Sauer (Soziale Liste Bocholt) hält den Vergleich für irreführend und erklärt dazu:

„Hierzu muss man wissen, dass beispielsweise für Beschäftigte bei der Ewibo kein Tarifvertrag gilt. Sie erhalten gerademal nur den nackten gesetzlichen Mindestlohn. Urlaub und Arbeitszeit entsprechen ebenso nicht den tariflichen Standards. Alle sonstigen Zahlungen werden als „freiwillig“ deklariert und können so jederzeit gestrichen werden. Ausnahmen mag es geben. Für die Stadtbeschäftigten gilt hingegen ein Tarifvertrag (TVöD). Würde der Tarifvertrag auch für die Beschäftigten bei der Ewibo gelten, hätten sie Anspruch auf Kurzarbeitergeld von 95 Prozent des letzten Nettolohns, was ihnen demnach auch gewährt wurde. Doch der Aufsichtsvorsitzende, Bürgermeister Peter Nebelo, weigert sich ansonsten beharrlich den Beschäftigten bei der Ewibo ordentlichen Lohn zu zahlen und sie so im Konzern Stadt gleich zu behandeln. Auch die Ratsfraktionen, die durch ihre Vertreter dem Aufsichtsrat bei der Ewibo angehören, haben es bis heute so hingenommen. Noch vor drei Wochen wurde im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ein entsprechender Bürgerantrag von der Sozialen Liste Bocholt dazu einstimmig abgelehnt. Das ist völlig inakzeptabel und nicht hinnehmbar. Bei den geringen Einkommen fällt das Kurzarbeitergeld auch nur mager aus – selbst wenn es über den gesetzlichen Anspruch liegt. Gar nicht daran zu denken, wie später mal die Rentenzahlungen ausfallen. Über Jahre wurden so Millionen von Personalkosten eingespart – und das auf den Rücken und auf Kosten der Beschäftigten. Auch bei der BEW und der Wirtschafts- und Stadtmarketinggesellschaft gelten anscheinend ebenso keine Tarifverträge, sonst würde auch dort der Anspruch auf Kurzarbeitergeld 95 Prozent betragen. Wer öffentliche Aufträge abgreift, sollte Vorbild sein in der Anwendung von Tarifverträgen und gute Arbeitsbedingungen vorhalten. Billig schadet der Kaufkraft, der Allgemeinheit und den Sozialversicherungsträgern.“

Bärbel Sauer, Ratsfrau und Bürgermeisterkandidatin

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