Bedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten mehr Geld



Kreis Borken. Leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler nach dem SGB II und SGB XII erhalten künftig mehr finanzielle Unterstützung: Ab dem 1. August 2019 gelten höhere Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Die Zuschüsse für Schulbedarf werden von 100 Euro auf 150 Euro im Jahr erhöht. Darüber informiert der Fachbereich Soziales des Kreises Borken. Anspruch auf Leistungen dieses Bildungspakets haben Familien, die Grundsicherung, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen oder einen Kinderzuschlag erhalten.
Die Aufteilung auf zwei Auszahlungstermine bleibt erhalten, so dass im August 2019 statt der bisherigen 70 Euro nun 100 Euro auf die Konten der Leistungsberechtigten überwiesen werden. Im Februar 2020 wird der Betrag von 30 auf 50 Euro erhöht. Zusätzlich entfällt künftig der Eigenanteil für das Mittagessen in der Schule.
Außerdem wird bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben von bisher 10 auf künftig 15 Euro pro Monat angehoben. Dieser wird in den meisten Fällen für Mitgliedsbeiträge in Vereinen oder Musikschulgebühren verwendet und direkt von den jeweiligen Vereinen oder Institutionen abgebucht.

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