Beschwerde gegen EWIBO-Beschluss geht in die Verlängerung



Von BERTHOLD BLESENKEMPER

Wer beaufsichtigt eigentlich wen? Im Kommunalrecht ist das eine interessante Frage. Die Stadt Bocholt beispielsweise wird im Beschwerdefall vom Kreis Borken kontrolliert. So auch bei der Frage, ob der jüngste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Schenkung des Grundstückes der alten Feuerwache an die städtische Tochter EWIBO rechtens war oder nicht (wir berichteten mehrfach). Grüne, FDP und Soziale Liste hatten dagegen Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingelegt.

Und die macht nun folgendes. Sie fragt den Bürgermeister der Stadt Bocholt, ob der von ihm selbst verfasste Beschluss rechtens war. Der antwortet – wie nicht anders zu erwarten – mit „Ja“. Daraufhin informiert die Aufsichtsbehörde die Beschwerdeführer über die Prüfung des Bürgermeisters und fragt diese ernsthaft, ob der Fall damit für sie eventuell erledigt sein könnte. Erst wenn die Beschwerdeführer das vereinen und an ihrer Beschwerde festhalten, beginnt der Kreis Borken mit eigenen Kontrollen, Recherchen oder Prüfungen.

Es ist ein wenig so wie beim Videobeweis in der Bundesliga. Deshalb geht das Spiel jetzt in die Verlängerung. Und wir bleiben am Ball!

Foto: Kreishaus Borken

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