Corona-Schutz: Verwaltung empfiehlt maximal 50 Trauergäste bei Beerdigungen



Bocholt (PID). Zur Eindämmung des Corona-Virus empfiehlt die Verwaltung, die Zahl der Trauergäste bei Beerdigungen auf 50 zu begrenzen. Die absolute Obergrenze liegt aktuell bei 100 Personen. „Wie bereits im Frühjahr bei der ersten Welle von Corona-Infektionen, bleiben auch Trauerfeierlichkeiten leider wieder nicht von Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus verschont“, teilt die Friedhofsverwaltung mit.

In den jüngsten Sitzungen von Verwaltungsvorstand und Krisenstab der Stadt Bocholt wurden vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen die derzeit geltenden Regelungen für Beerdigungen auf den städtischen Friedhöfen diskutiert. Innerhalb der Trauerhalle ist die Bestuhlung bereits seit längerer Zeit reduziert, so dass hier maximal 20 Personen an der Trauerfeier teilnehmen können. Zur Nachverfolgung von Kontakten sind gem. Coronaschutzverordnung NRW die Teilnehmenden in Listen einzutragen. Hierzu liegen entsprechende Vordrucke an den Eingängen der Trauerhalle aus.

Über die Ängehörigen in der Trauerhalle hinaus, können weitere Personen auf dem Vorplatz der Friedhofskapelle und auf dem Weg zur Grabstelle an der Bestattung teilnehmen. Durch die Beschränkung der Einladungen ist dafür zu sorgen, dass die Personenzahl geringgehalten wird. Empfohlen wird eine Zahl von maximal 50 Gästen, die absolute Obergrenze liegt aktuell bei 100 Personen. Während der gesamten Beisetzung sind gemäß geltender Verordnung die Abstandsregelungen einzuhalten und es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen von diesen Regelungen ist lediglich der engste Familienkreis.

Um die aktuelle Situation auf den Friedhöfen abzustimmen findet am kommenden Freitag auf Kreisebene ein Treffen von Verantwortlichen der Kommunen statt. Dabei getroffene, dann auch kreisweit gültige Vereinbarungen werden in die geltenden Vorgaben der Stadt Bocholt einfließen, so die Verwaltung.

Bis dahin bittet die Friedhofsverwaltung weiterhin alle Trauernden, die nicht zum engsten Familienkreis zählen, von einer Teilnahme an der Trauerfeier gegebenenfalls abzusehen. Alternativ kann der verstorbenen Personen im Anschluss – unter Beachtung der allgemeingültigen Regelungen zur Hygiene – die letzte Ehre erwiesen werden.
Für Auskünfte und Fragen sowie zur Vereinbarung von Terminen steht die Friedhofsverwaltung unter der Tel. 02871 2463-75 zur Verfügung.
Für die verschärften Auflagen im Umfeld einer emotional schwierigen Situation bittet die Stadt Bocholt die Hinterbliebenen um Verständnis.

Foto: Friedhof Trauer (Copyright: shutterstock / New Africa)

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