Abschiebung statt Ausbildung?



„Das passt nicht gut“, meint Michael Schmeinck Geschäftsführer der BS-PK GmbH.  Er spricht aus trauriger Erfahrung. Noch im vergangenen Jahr war er sehr erfreut, einem jungen Mann aus Afrika einen Ausbildungsplatz als Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung bieten zu können. Die deutsche Sprache ist dabei wichtig. Berufssprache beim Programmieren ist Englisch, und das kann er gut lesen, schreiben und verstehen. Also eigentlich war die Welt für den Unternehmer und für den Auszubildenden in Ordnung. Nur die Behörden spielen so richtig nicht mit. Letzte Woche dann der negative Bescheid: Das Asylverfahren ist im Widerspruch gescheitert. Der Auszubildende soll innerhalb von 30 Tagen das Land verlassen. Er sollte gar keine Möglichkeit erhalten, die Ausbildung fertig zu machen. Frustriert und hilflos fühlt sich Schmeinck, denn er hat viel Arbeit und Zeit in die Ausbildung investiert.

Menschlich geht ihm das Schicksal des jungen Afrikaners sehr nahe. „ Da hat man jemanden kennengelernt, der wirklich was lernen will. Der gelernt hat, sich in die Projekt reinzudenken. Der einem sympathisch ist, der alles tut, um in Deutschland zu bleiben – und dann die Ablehnung. Menschlich wie auch in beruflicher Hinsicht ein Schlag ins Gesicht!“

Es gibt Möglichkeiten, weiß Schmeinck zu berichten. z.B. die „3-plus-2 Regelungen“. Das ist Ermessensache der Ausländerbehörde. Schmeinck meint: Man muss schon Asylrechtsanwalt und Unternehmer sein, um so jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen. Da braucht man über Zuwanderung nicht sprechen, wenn jungen Menschen, die er als „High Potentials“ bezeichnet, nicht bleiben dürfen, sondern des Landes verwiesen werden. Ade Ausbildung, Ade Deutschland, Ade Mohammed…..? Vielleicht gibt es doch noch ein gutes Ende. Wir berichten weiter!

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