Ferienjob: Geld verdienen und auf den Beruf vorbereiten



In der Produktion helfen, im Lager Kartons packen, Zeitungen austragen, Supermarktregale einräumen oder Hilfstätigkeiten im Büro – Jugendliche verdienen sich mit den unterschiedlichsten Arbeiten etwas Geld nebenher. Eine gute Gelegenheit für Einblicke ins Berufsleben bieten die anstehenden Ferien: „Wer einen Ferienjob eng an den eigenen Interessen ausrichtet, überlegt und konsequent vorgeht, der gewinnt erste Berufserfahrungen und auch ein Gefühl für einen strukturierten Arbeitstag“, empfiehlt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. Diese Praxiseinblicke könnten berufliche Pläne verfestigen und ein entsprechender Eintrag mache sich auch gut in jedem Lebenslauf. Zusätzlich vermittele die Tätigkeit Tugenden wie Pünktlichkeit und Verlässlichkeit – fürs spätere Berufsleben unverzichtbar.
Auch Arbeitgeber sind gut beraten, zukünftige Nachwuchskräfte über einen Ferienjob zu gewinnen. „Unternehmen, die die Rahmenbedingungen gut gestalten und sich auch nach Ablauf der Zeit weiter um Kontakt bemühen, können echte Interessenten für eine spätere Ausbildung im Unternehmen gewinnen“, so Schmitz. Eine Win-win-Situation für beide Seiten.

Rechtsanwalt Wolfgang Schmitz und das neunköpfige Juristenteam des Unternehmerverbandes beraten die Mitgliedsfirmen auch im Arbeitsrecht. Deshalb gibt er einige rechtliche Hinweise, was die Firmen bei der Beschäftigung von Schülern oder Studierenden in den Ferien beachten müssen. Schmitz: „Zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr sind kleinere Jobs von bis zu zwei Stunden am Tag erlaubt, z. B. Zeitung austragen oder Nachhilfe geben. Wichtig ist, dass die Arbeit nicht gesundheitsgefährdend ist und die Eltern ihre Zustimmung geben.“ Bei Jugendlichen ab 15 Jahren seien Arbeiten bis zu acht Stunden pro Werktag erlaubt. „Wichtig ist, dass bis zur Vollendung der Vollschulpflicht der Ferienjob auf maximal 40 Stunden pro Woche und vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt bleibt.“ Insgesamt, so der Rechtsanwalt, darf höchstens an 20 vollen Ferientagen gearbeitet werden. „Auf gar keinen Fall erlaubt sind Akkord-, Wochenend- und Nachtarbeit. Dasselbe gilt für gefährliche und schwere Tätigkeiten.“

Wer arbeitet muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause. Anders gestaltet sich laut Schmitz die Situation ab dem 18. Lebensjahr. Oberstufenschüler oder Studenten seien in der Ausübung von Ferienjobs viel freier, denn mit Beginn der Volljährigkeit gebe es kaum noch Einschränkungen.

Bildunterschrift: Ferienjobs in der Gastronomie, auch fern der Heimat in den gerade gefragten Urlaubsorten, sind beliebt. Wie viele Stunden Jugendliche am Tag bzw. in der Woche arbeiten dürfen, und wann Pausen einzuhalten sind, muss beachtet werden. Arbeitsrechtliche Expertise dazu liefert der Unternehmerverband. (Foto: istock)

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