Kirchenwahl – Briefwahlunterlagen können abgeholt werden



Für die Kirchenwahl zum Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde im
Pfarrbezirk der Apostelkirche können bis zum 28.2. Briefwahlunterlagen im
Gemeindebüro der Apostelkirche abgeholt werden für diejenigen, die am 1.
März nicht zur Wahl gehen können.

Von 12-14 Uhr werden am 1. März im Gemeindehaus der Apostelkirche die neuen
Presbyterinnen und Presbyter gewählt. Wahlberechtigt ist jedes evangelische
Gemeindemitglied ab 14 Jahren. Von den sechs ehrenamtlichen Männern und
Frauen werden 5 Mitglieder des Presbyteriums gewählt. Da in den anderen
evangelischen Bezirken nicht mehr Kandidaten als Presbyterstellen nominiert
sind, findet nur eine Wahl im Bezirk der Apostelkirche statt.

HINTERGRUND:

Die Presbyterinnen und Presbyter leiten zusammen mit den Pfarrerinnen und
Pfarrern die Gemeinde. Sie sind verantwortlich für die Gestaltung des
Gemeinde­lebens und kümmern sich um Mitarbeitende wie Finanzen. Das
Presbyterium vertritt die Gemeinde im rechtlichen Sinne, trägt also auch
Verantwortung für den Haushalt und als Arbeitgeber. Es bestimmt den Kurs der
evangelischen Kirche vor Ort, setzt Schwerpunkte und Akzente, trifft in
bewegten Zeiten weitreichende Entscheidungen. Vielerlei Gaben, Fähigkeiten
und Kompetenzen sind gefragt – ob Pädagogik, Kreativität und Fantasie,
Organisationsentwicklung, Bauwesen oder Finanzen. Ihre Amtszeit beträgt 4
Jahre.

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