Kreistagswahlbezirke für die Kommunalwahl im September wurden festgelegt



Kreis Borken. Bei der Kreistagswahl am Sonntag, 13. September 2020, wird es im Kreis Borken erneut 30 Wahlbezirke geben. Der vom Kreistag eingesetzte Wahlausschuss für die Kommunalwahl beschloss nun in seiner Sitzung einstimmig – bei einer Enthaltung – die genaue Einteilung. Die Sitzung „unter freiem Himmel“ leitete der Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster. Vor dem Hintergrund der angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung erläuterte er zunächst, warum die Sitzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt anberaumt wurde: „Gesetzlich verpflichtend muss die Sitzung bis zum 31. März öffentlich stattfinden. Es gibt keine Möglichkeit, dass nur wenige Mitglieder dieses Gremiums – etwa vergleichbar Ratsbeschlüssen – Beschlüsse per Dringlichkeit treffen können. Eine andere Art der Sitzung oder ein schriftliches Umlaufverfahren sind ebenfalls nicht zulässig. Also musste der Wahlausschuss tagen.“ Um möglichst risikoarm tagen zu können, habe die Kreisverwaltung die Sitzung nach draußen verlegt und bei der Sitzordnung auf Abstand geachtet. Das Vorgehen des Kreises sei von der Ausnahmeregelung des derzeitigen Versammlungsverbots gedeckt. Wenn es gesetzlich erforderlich oder dringend notwendig sei, müssten im Übrigen in den nächsten Tagen und Wochen auch Gremien auf anderen politischen Ebenen tagen.
Zur Sitzung selbst: Wie bereits in den meisten Kommunen gab es gegenüber der Kommunalwahl 2014 auch bei dem Zuschnitt der Kreiswahlbezirke Änderungen. Bei der Einteilung waren neben den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes auch die aktuellen Vorgaben des Urteils des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20. Dezember 2019 sowie des Landeswahlleiters zu beachten. Danach ist ohne besondere Rechtfertigung lediglich eine Abweichung der Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks bis zu 15 Prozent von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks (im Kreis Borken 10.185 Wahlberechtigte) als unproblematisch zu erachten. Bisher waren das bis zu 25 Prozent der Einwohner. Räumliche Zusammenhänge und Stadtbezirksgrenzen sollen möglichst gewahrt werden. Außerdem war zu beachten, dass die Grenzen der Kreiswahlbezirke die bis Ende Februar festgelegten Wahlbezirke der Kommunen für die Ratswahl nicht durchschneiden. Aufgrund einer geänderten Anzahl und einer damit einhergehenden Neuordnung von Gemeinde- / Stadtwahlbezirken in Schöppingen und Vreden wurde eine Neuzuordnung der dortigen Kreiswahlbezirke vorgenommen.
Zur Einhaltung der erwähnten Abweichungsgrenzen wurden Änderungen gegenüber der Einteilung 2014 in folgenden Gebieten beschlossen:
– Stadtgebiet Bocholt und Rhede: Bildung eines gemeindeübergreifenden Kreiswahlbezirks im Norden von Rhede / Bocholt (Kreiswahlbezirk 7), Neuzuordnung von Stadtwahlbezirken der Stadt Rhede zum Kreiswahlbezirk 8 (Rhede) und Folgeänderungen in Bocholt (betreffend die Kreiswahlbezirke 2, 4 und 6).
– Innerhalb des Stadtgebiets Borken: Verschiebung des Stadtwahlbezirks 13 der Stadt Borken vom Kreiswahlbezirk 10 in den Kreiswahlbezirk 11
– Gebiet Reken (Kreiswahlbezirk 14), Heiden inkl. Borken-Marbeck (Kreiswahlbezirk 13): Der Kreiswahlbezirk 13 (bisher: Heiden / Borken-Marbeck) umfasst künftig zusätzlich den Gemeindewahlbezirk 9 der Gemeinde Reken (bisher Kreiswahlbezirk 14)
– Stadtgebiete Stadtlohn / Gescher: Der Kreiswahlbezirk 19 (Stadtlohn) umfasst künftig als gemeindeübergreifender Kreiswahlbezirk zusätzlich zwei Wahlbezirke der Stadt Gescher (Stadtwahlbezirke 1 und 13, bislang Kreiswahlbezirk 16). Der Stadtwahlbezirk 5 der Stadt Stadtlohn wechselt aus dem Kreiswahlbezirk 19 in den Kreiswahlbezirk 18, der Stadtwahlbezirk 7 (bislang Kreiswahlbezirk 18) in den Kreiswahlbezirk 19.
– Innerhalb des Stadtgebiets Gronau: Verschiebung des Stadtwahlbezirks 15 vom Kreiswahlbezirk 30 in den Kreiswahlbezirk 28.
Die genaue Einteilung der Wahlbezirke ist der beigefügten Karte zu entnehmen. Zudem erscheint sie im heutigen (20. März 2020) Amtsblatt des Kreises Borken.

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