Mit E-Scooter unversichert unterwegs



Wer einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte, braucht eine Versicherung dafür. Doch die fehlte für das Fahrzeug, mit dem am Donnerstag ein Mann in Bocholt unterwegs war. Polizeibeamte hatten den 58-Jährigen kontrolliert, als er gegen 10.30 Uhr den Radweg an der Werther Straße entgegen der zulässigen Fahrtrichtung befuhr. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und fertigten eine Strafanzeige, ebenso gegen den Halter des E-Scooters.

Der Gesetzgeber schreibt auch für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge vor, dass ihre Fahrer damit nicht ohne Versicherung im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Schließlich können schon bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten folgenreiche Unfälle passieren. Wenn eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis für den E-Scooter vorliegt beziehungsweise ein „Certificate of Conformity“ (COC), lässt sich für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wichtig: Wer einen Elektrotretroller fahren will, sollte sich also genau darüber informieren, ob das entsprechende Modell im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist. Und jeder Fahrende eines solchen E-Scooters sollte sich mit den Regeln und Bestimmungen vertraut machen, die dafür gelten. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu im Internet viel Wissenswertes gebündelt: www.bmvi.de/SharedDoc s/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

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